Wann die Kasse zahlt
Bei Schneide- und Eckzähnen übernimmt die gesetzliche Kasse die Wurzelbehandlung, wenn sich der Zahn erhalten lässt. Bei Backenzähnen stellt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses Bedingungen. Die Kasse zahlt dort nur, wenn der Zahn eine geschlossene Zahnreihe erhält, eine einseitige Lücke am Ende der Reihe verhindert oder vorhandenen Zahnersatz stützt.
Auch dann zahlt die Kasse nur die Grundbehandlung. Mikroskop, elektrophysikalische Spülung oder spezielle Feilen gehören nicht dazu und werden als Privatleistung vereinbart. Erfüllt der Zahn die Bedingungen nicht, zahlst du die ganze Behandlung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte oder lässt ihn ziehen.
Was die Gebührenordnung vorsieht
Die Rechnung setzt sich aus Leistungen je Kanal und je Sitzung zusammen: Nerv entfernen, Länge messen, Kanal aufbereiten und füllen, dazu Betäubung, Kofferdam und Medikamente zwischen den Sitzungen. Jede Leistung hat eine Punktzahl, die mit 5,62421 Cent und dem Steigerungsfaktor malgenommen wird.
| Zahn | einfach, 2 Sitzungen, 2,3-fach | mit Mikroskop und Spülung, 3 Sitzungen | dasselbe 3,5-fach |
|---|---|---|---|
| 1 Kanal | 166 € | 285 € | 399 € |
| 2 Kanäle | 273 € | 402 € | 576 € |
| 3 Kanäle | 381 € | 518 € | 753 € |
| 4 Kanäle | 488 € | 634 € | 930 € |
Spezialisierte Praxen für Endodontie arbeiten fast immer mit Mikroskop und rechnen höhere Faktoren ab, oft 3,5. Dafür ist die Erfolgsquote bei schwierigen Kanälen höher. Nicht eingerechnet sind Röntgenbilder, Material und der Aufbau danach. Ein Backenzahn braucht nach der Wurzelbehandlung meist eine Krone.
Wurzelbehandlung oder Implantat?
Ein erhaltener eigener Zahn ist fast immer die bessere und günstigere Lösung. Eine Wurzelbehandlung mit Krone kostet weniger als ein Implantat mit Krone, und die Erfolgsaussichten sind bei guter Behandlung hoch. Erst wenn der Zahn stark zerstört oder die Wurzel gebrochen ist, spricht mehr für das Ziehen.