Vom Brutto zum Leistungsentgelt
Die Agentur für Arbeit nimmt nicht dein Netto vom letzten Gehaltszettel. Sie rechnet ein eigenes, pauschales Netto aus. Grundlage ist das Brutto der letzten zwölf Monate mit Beiträgen, geteilt durch die Kalendertage. Davon zieht sie 20 Prozent als Pauschale für die Sozialversicherung ab, dazu die Lohnsteuer nach der Steuerklasse, die zu Jahresbeginn eingetragen war, und gegebenenfalls den Soli. Kirchensteuer geht nicht ab.
Vom so errechneten Leistungsentgelt bekommst du 60 Prozent, mit Kind 67 Prozent. Als Kind zählt jedes, für das du oder dein Partner Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommen. Ein Monat hat bei der Agentur immer 30 Tage.
Berücksichtigt wird das Brutto nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat. Die Lohnsteuer rechnet der Rechner mit dem Einkommensteuertarif 2026 und groben Pauschalen nach, der Bescheid kann um einige Euro abweichen, in Klasse V und VI auch mehr.
Wie lange du Arbeitslosengeld bekommst
Die Dauer hängt davon ab, wie lange du in den fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit versichert warst, und ab 50 auch vom Alter. Wer jünger ist, bekommt höchstens ein Jahr.
| versichert mindestens | Alter | Anspruch |
|---|---|---|
| 12 Monate | 6 Monate | |
| 16 Monate | 8 Monate | |
| 20 Monate | 10 Monate | |
| 24 Monate | 12 Monate | |
| 30 Monate | ab 50 | 15 Monate |
| 36 Monate | ab 55 | 18 Monate |
| 48 Monate | ab 58 | 24 Monate |
Reste aus einem früheren Anspruch, der weniger als fünf Jahre zurückliegt, kommen dazu. Eine Sperrzeit nach eigener Kündigung verkürzt den Anspruch dagegen, meist um mindestens ein Viertel.
Steuerklasse und Nebenjob
Ehepaare wechseln manchmal vor der Arbeitslosigkeit in eine günstigere Steuerklasse, damit das pauschale Netto steigt. Die Agentur erkennt einen Wechsel im laufenden Jahr aber nur an, wenn die neue Kombination zu den Einkommen passt. Wer ohnehin mehr verdient, sollte sich den Schritt gut überlegen.
Neben dem Arbeitslosengeld darfst du unter 15 Stunden pro Woche arbeiten. 165 Euro netto im Monat bleiben anrechnungsfrei, alles darüber wird abgezogen. Das Arbeitslosengeld selbst ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen im Jahr.