Regelbedarf plus Wohnen
Die Grundsicherung setzt sich aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt und den Kosten für Miete und Heizung zusammen. Der Regelbedarf für Alleinstehende beträgt 2026 563 Euro, für Partner je 506 Euro. Er deckt Essen, Kleidung, Strom, Telefon und alles andere des täglichen Bedarfs. Einkommen wird davon abgezogen, Lohn allerdings nur teilweise.
| Stufe | Wer | im Monat |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 € |
| 2 | Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, je | 506 € |
| 3 | Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern | 451 € |
| 4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 € |
| 5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € |
| 6 | Kinder bis 5 Jahre | 357 € |
Alleinerziehende bekommen einen Mehrbedarf von 12 bis 60 Prozent des Regelbedarfs, je nach Zahl und Alter der Kinder. Für den Regelbedarf 2027 gibt es noch keine Verordnung, erwartet wird erneut eine Nullrunde.
Was sich im Juli 2026 geändert hat
Mit der Neuen Grundsicherung übernimmt das Jobcenter auch im ersten Jahr die Miete nur noch bis zum Anderthalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Danach gilt die normale Grenze, meist mit einem halben Jahr Zeit, die Kosten zu senken. Die Schonfrist beim Vermögen entfällt, stattdessen gibt es Freibeträge nach Alter, von 5.000 bis 20.000 Euro pro Person.