17 Prozent vom eigenen Regelbedarf
Schwangere brauchen mehr: andere Ernährung, Wege zu Vorsorgeterminen, Wäsche. Das Grundsicherungsgeld trägt dem mit einem Mehrbedarf Rechnung. Er beträgt 17 Prozent des Regelbedarfs, der für dich selbst gilt. Für eine Alleinstehende ist er höher als für eine Frau mit Partner, weil der Regelbedarf höher ist.
| Lebenslage | im Monat | bis zur Geburt, rund |
|---|---|---|
| allein, Stufe 1 (563 €) | 95,71 € | 625 € |
| mit Partner, Stufe 2 (506 €) | 86,02 € | 562 € |
| unter 25 bei den Eltern, Stufe 3 (451 €) | 76,67 € | 501 € |
| unter 18, Stufe 4 (471 €) | 80,07 € | 523 € |
Wann er beginnt und endet
Die 13. Schwangerschaftswoche beginnt 28 Wochen vor dem errechneten Termin. Von da an sind es 196 Tage bis zur Geburt, gut sechseinhalb Monate. Angefangene Monate rechnet das Jobcenter tageweise, mit einem Dreißigstel des Monatsbetrags pro Tag. Kommt das Kind, fällt der Mehrbedarf weg, und das Baby bekommt einen eigenen Regelbedarf von 357 Euro.
Das Jobcenter zahlt den Mehrbedarf, sobald es von der Schwangerschaft weiß. Eine Kopie des Mutterpasses mit dem Termin reicht als Nachweis.
Einmalig dazu: die Erstausstattung
Für Schwangerschaftskleidung und die Ausstattung des Babys gibt es zusätzlich einmalige Beihilfen. Die Höhe legt jedes Jobcenter selbst fest, meist als Pauschale. Beantrag sie früh, spätestens um die 30. Woche.