Ein Zuschuss, den jedes Jobcenter selbst bemisst
Der Regelbedarf deckt laufende Ausgaben. Für eine erste Einrichtung reicht er nicht, deshalb zahlt das Jobcenter die Erstausstattung zusätzlich. Das gilt für die Wohnung, für Bekleidung und für Schwangerschaft und Geburt. Die Erstausstattung ist ein Zuschuss, du musst sie nicht zurückzahlen. Das Gesetz erlaubt Pauschalen, und die meisten Jobcenter arbeiten damit.
Eine bundesweite Zahl gibt es nicht. Die Beispiele unten stammen aus den veröffentlichten Regeln zweier großer Städte. Andere Jobcenter zahlen mehr oder weniger, und manche geben Gutscheine für ein Sozialkaufhaus statt Geld.
| Posten | Pauschale |
|---|---|
| Wohnung, alleinstehend oder alleinerziehend | 809 € |
| Wohnung, je Partner eines Paares | 543 € |
| je weiterer Erwachsener | 277 € |
| je Kind, nicht für Neugeborene | 224 € |
| Standherd, Einbauherd | 240 €, 310 € |
| Kühlschrank | 220 € |
| Waschmaschine | 270 € |
In der Hamburger Pauschale steckt die ganze Einrichtung, vom Bett über Tisch und Stühle bis zu Lampen, Toaster und Bügeleisen. Große Geräte kommen nur dazu, wenn sie fehlen. Lieferung und Anschluss übernimmt das Jobcenter dort in tatsächlicher Höhe.
Schwangerschaft und Geburt
Für das Baby gibt es eine eigene Erstausstattung: Babykleidung, Kinderbett mit Matratze, Kinderwagen. Das Jobcenter Düsseldorf zahlt dafür 639 Euro und bewilligt sie ab acht Wochen vor der Entbindung. Für Schwangerschaftskleidung kommen dort 226 Euro dazu, ab dem vierten Schwangerschaftsmonat. Bei Zwillingen frag nach der Pauschale für jedes Kind, der Rechner zählt sie doppelt.