Zwei Teile: Unterhalt und Erziehung
Pflegeeltern in Vollzeitpflege bekommen vom Jugendamt eine monatliche Pauschale. Sie besteht aus zwei Teilen: den materiellen Aufwendungen für Essen, Kleidung, Wohnen und Taschengeld, gestaffelt nach Alter, und einem Betrag für die Kosten der Pflege und Erziehung. Der Deutsche Verein empfiehlt dafür 2026 zusammen 1.203 bis 1.511 Euro im Monat. Die meisten Länder übernehmen seine Empfehlung, einige zahlen mehr.
| Alter | Sachaufwand | Erziehung | zusammen |
|---|---|---|---|
| 0 bis unter 6 Jahre | 764 € | 439 € | 1.203 € |
| 6 bis unter 12 Jahre | 923 € | 439 € | 1.362 € |
| 12 bis unter 18 Jahre | 1.072 € | 439 € | 1.511 € |
Für Kinder mit besonderem Förderbedarf können Jugendämter den Erziehungsbeitrag erhöhen. Das hängt am Hilfeplan, trag im Rechner dann den höheren Betrag ein. Steuern zahlst du auf das Pflegegeld in der Regel nicht, solange ihr nicht mehr als sechs Kinder aufnehmt.
Kindergeld, Rente, Unfallversicherung
Das Kindergeld für ein Pflegekind geht meist an die Pflegeeltern. Dafür zieht das Jugendamt die Hälfte des Kindergelds für ein erstes Kind vom Pflegegeld ab, 129,50 Euro. Ist das Pflegekind nicht das älteste Kind in der Familie, sind es 64,75 Euro.
Für die eigene Alterssicherung erstattet das Jugendamt die Hälfte nachgewiesener Beiträge, nach der Empfehlung bis 56 Euro im Monat je Pflegekind. Beiträge zu einer Unfallversicherung ersetzt es bis 199,67 Euro im Jahr. Einmalige Kosten wie Erstausstattung, Klassenfahrten oder Kinderbetreuung kommen auf Antrag dazu.