Mit 18 ist nicht Schluss
Für minderjährige Kinder gibt es Kindergeld ohne Bedingungen. Ab dem 18. Geburtstag zahlt die Familienkasse nur weiter, wenn das Kind einen der Gründe im Gesetz erfüllt. Solange es zur Schule geht, eine Ausbildung macht oder studiert, gibt es Kindergeld bis zum 25. Geburtstag. Die Familienkasse zahlt für jeden Monat, in dem die Voraussetzung an mindestens einem Tag erfüllt ist.
| Lage des Kindes | Kindergeld bis | Bedingung |
|---|---|---|
| Schule, Ausbildung, Studium | 25 Jahre | im Erststudium beliebig viel Verdienst erlaubt |
| Übergangszeit zwischen zwei Abschnitten | 25 Jahre | höchstens 4 Monate |
| Freiwilligendienst, etwa FSJ oder Bundesfreiwilligendienst | 25 Jahre | anerkannter Dienst |
| Zweitausbildung, Master nach Berufsabschluss | 25 Jahre | höchstens 20 Stunden Job pro Woche oder Minijob |
| arbeitsuchend gemeldet | 21 Jahre | kein Job über dem Minijob |
| Behinderung vor dem 25. Geburtstag | ohne Altersgrenze | kann sich nicht selbst unterhalten |
Im Rechner zählt der Monat, in dem dein Kind 25 wird, noch mit, wenn es nicht am Ersten Geburtstag hat. So rechnet auch die Familienkasse: Das 25. Lebensjahr endet am Tag vor dem Geburtstag.
Was die Familienkasse sehen will
Nach dem 18. Geburtstag fragt die Familienkasse nach einem Nachweis, etwa der Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung oder dem Ausbildungsvertrag. Bei einem Wechsel oder Abbruch musst du das melden. Zu Unrecht gezahltes Kindergeld fordert sie zurück, auch Jahre später.
Seit 2023 ist das Kindergeld für jedes Kind gleich hoch, 259 Euro im Monat. Eine Erhöhung für 2027 ist geplant, aber noch nicht beschlossen.