Die Pflegekasse zahlt in die Rente ein
Wer Angehörige zu Hause pflegt, ist dafür rentenversichert, ohne selbst Beiträge zu zahlen. Die Pflegekasse überweist sie. Wie viel, hängt an zwei Dingen: dem Pflegegrad und der Frage, ob die Familie Pflegegeld bekommt oder ein Pflegedienst mithilft. Am meisten bringt Pflegegrad 5 mit reinem Pflegegeld, fast so viel wie ein Durchschnittsverdienst.
Die Kasse setzt einen Teil der Bezugsgröße von 3.955 Euro im Monat als Einkommen an, bei Pflegegrad 3 mit Pflegegeld 43 Prozent. Daraus werden Entgeltpunkte, wie bei einem Gehalt.
| Grad | nur Pflegegeld | mit Pflegedienst | nur Pflegedienst |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 0,25 / 10,49 € | 0,21 / 8,92 € | 0,17 / 7,34 € |
| Pflegegrad 3 | 0,39 / 16,71 € | 0,33 / 14,20 € | 0,28 / 11,69 € |
| Pflegegrad 4 | 0,64 / 27,19 € | 0,54 / 23,12 € | 0,45 / 19,04 € |
| Pflegegrad 5 | 0,91 / 38,85 € | 0,78 / 33,02 € | 0,64 / 27,19 € |
Pflegen mehrere Personen, teilt die Kasse die Beiträge nach dem Anteil an der Pflege auf. Die Werte gelten mit dem Rentenwert ab Juli 2026, künftige Rentenerhöhungen kommen dazu.
Die Voraussetzungen
Du musst mindestens zehn Stunden pro Woche pflegen, verteilt auf mindestens zwei Tage. Wer daneben mehr als 30 Stunden arbeitet, geht leer aus. Die Pflege muss nicht erwerbsmäßig sein, und der oder die Gepflegte braucht mindestens Pflegegrad 2.
Wer nach der Regelaltersgrenze eine volle Altersrente bezieht, bekommt keine Beiträge mehr, außer er verzichtet bei der Rentenversicherung auf die Versicherungsfreiheit. Lass dich dort beraten, bevor du etwas unterschreibst.