Prozent gegen Prozent
Pflegegeld und Pflegesachleistung schließen sich nicht aus. Nutzt du einen Teil der Sachleistung für einen Pflegedienst, bekommst du den Rest als anteiliges Pflegegeld. Die Kasse rechnet in Prozent: So viel Prozent der Sachleistung verbraucht sind, so viel Prozent Pflegegeld fallen weg. Das nennt sich Kombinationsleistung.
| Grad | Sachleistung | Pflegegeld voll | bei 25 % Dienst | bei 50 % Dienst |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 796 € | 347 € | 260 € | 174 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | 599 € | 449 € | 300 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | 800 € | 600 € | 400 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | 990 € | 743 € | 495 € |
Weil die Sachleistung mehr als doppelt so hoch ist wie das Pflegegeld, lohnt sich ein Pflegedienst für einzelne Einsätze oft. Der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab, das restliche Pflegegeld kommt wie bisher aufs Konto, meist mit etwas Verzögerung, weil die Kasse erst die Rechnung abwartet.
Umwandeln statt verfallen lassen
Wer die Sachleistung nicht ausschöpft, kann bis zu 40 Prozent davon für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen, etwa eine Haushaltshilfe. Auch dieser Anteil mindert das Pflegegeld wie ein Pflegedienst. Den Entlastungsbetrag von 131 Euro gibt es zusätzlich und ohne Abzug.