Die Regeln der Profis als Maßstab
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung regelt Legehennen genau, allerdings nur für Haltung zu Erwerbszwecken. Wer ein paar Hühner für die eigenen Eier hält, ist an ihre Zahlen nicht gebunden. Die allgemeinen Pflichten aus dem Tierschutzgesetz gelten trotzdem, und die Regeln der Profis sind ein guter Maßstab.
Großzügig planst du mit den Regeln für Biohühner: höchstens 6 Hennen je Quadratmeter Stall, 18 Zentimeter Sitzstange je Huhn und 4 Quadratmeter Auslauf. Die Bodenhaltung erlaubt 9 Hennen je Quadratmeter nutzbarer Fläche und 15 Zentimeter Stange. In beiden Fällen teilen sich höchstens 7 Hennen ein Einzelnest.
| Hühner | Stall | Sitzstange | Legenester | Auslauf |
|---|---|---|---|---|
| 3 Hühner | 0,5 m² | 0,54 m | 1 | 12 m² |
| 6 Hühner | 1 m² | 1,08 m | 1 | 24 m² |
| 10 Hühner | 1,7 m² | 1,8 m | 2 | 40 m² |
| 20 Hühner | 3,3 m² | 3,6 m | 3 | 80 m² |
Was im Stall noch zählt
Sitzstangen hängen höher als die Nester, damit die Hühner nicht im Nest schlafen. Zwischen parallelen Stangen verlangt die Verordnung mindestens 30 Zentimeter Abstand. Am Längstrog braucht jede Henne 10 Zentimeter Platz, sonst verdrängen die ranghohen die anderen.
Wasser muss immer frisch dastehen. Eine Legehenne trinkt im Schnitt rund einen Viertelliter am Tag, im Sommer mehr. Für sechs Hühner reicht eine Tränke mit fünf Litern also gut drei Tage.