Zwölf Jahre oder 150 Zentimeter
Die Straßenverkehrs-Ordnung verlangt einen Kindersitz für alle Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 Zentimeter sind. Wer eine der beiden Grenzen erreicht, darf mit dem normalen Gurt fahren. Viele Kinder sind mit zehn oder elf noch kleiner, dann bleibt die Sitzerhöhung.
Der Sitz muss nach einer gültigen Norm geprüft sein und zum Kind passen. In Bussen über 3,5 Tonnen gilt die Pflicht nicht, in Taxis gibt es Ausnahmen für gelegentliche Fahrten.
| Sitzart | nach Größe (i-Size) | nach Gewicht (R44) |
|---|---|---|
| Babyschale, rückwärts | bis etwa 76 cm | Gruppe 0+, bis 13 kg |
| Kindersitz mit Gurt oder Fangkörper | bis 105 cm | Gruppe I, 9 bis 18 kg |
| Sitzerhöhung mit Rückenlehne | 100 bis 150 cm | Gruppe II/III, 15 bis 36 kg |
i-Size oder Gruppe: welche Norm gilt?
Neue Kindersitze werden nach der Norm R129, auch i-Size genannt, geprüft. Sie teilt die Sitze nach Körpergröße ein, nicht nach Gewicht. Ältere Sitze nach R44 mit den Gruppen 0+ bis III darfst du weiter benutzen. Welche Größen dein Sitz abdeckt, steht auf dem orangefarbenen Prüfetikett.
Babys fahren nach i-Size mindestens bis 15 Monate rückwärts. Steht die Babyschale auf dem Beifahrersitz, muss der Airbag aus sein.
Was ein Verstoß kostet
Fährt ein Kind ohne passenden Sitz mit, kostet das 30 Euro, bei mehreren Kindern 35 Euro. Ganz ohne Sicherung werden 60 Euro und ein Punkt fällig, bei mehreren Kindern 70 Euro. Verantwortlich ist, wer fährt.