Drei Posten und ein großer
Der Angelschein heißt amtlich Fischereischein, und jedes Land regelt ihn selbst. Die Gebühren der Behörden sind überschaubar: Prüfung, Schein und in vielen Ländern eine Fischereiabgabe, die in die Hege der Gewässer fließt. Den größten Teil zahlst du für den Vorbereitungskurs. In den meisten Ländern ist er Pflicht, bevor du zur Prüfung darfst.
Online-Kurse gibt es ab etwa 80 Euro, Präsenzlehrgänge beim Angelverein kosten 150 bis 300 Euro, in Bayern auch mehr. Dazu kommt Ausrüstung. Eine einfache Einsteigerausrüstung gibt es ab etwa 100 Euro.
| Land | Prüfung | Schein | Abgabe im Jahr | ohne Kurs |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 40 € | 35 €, lebenslang | 8 € | 83 € |
| Bayern | 50 € | 35 €, lebenslang | 8 € | 93 € |
| Berlin | 25 € | 27 €, 5 Jahre | 21 € | 73 € |
| Brandenburg | 25 € | 25 €, lebenslang | 8 € | 58 € |
| Bremen | 30 € | 64 €, lebenslang | keine | 94 € |
| Hamburg | 55 € | 15 €, lebenslang | 10 € | 80 € |
| Hessen | 40 € | 45 €, 5 Jahre | keine | 85 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 25 € | 8 €, lebenslang | 10 € | 43 € |
| Niedersachsen, Prüfung beim Verband | 70 € | 45 €, lebenslang | keine | 115 € |
| Nordrhein-Westfalen | 50 € | 24 €, 5 Jahre | 4,80 € | 79 € |
| Rheinland-Pfalz | 29 € | 41 €, 5 Jahre | keine | 70 € |
| Saarland | 50 € | 16 €, 5 Jahre | 8 € | 74 € |
| Sachsen | 30 € | 34 €, lebenslang | keine | 64 € |
| Sachsen-Anhalt | 28 € | 7,70 €, 1 Jahr | 6 € | 42 € |
| Schleswig-Holstein | 25 € | 10 €, lebenslang | 10 € | 45 € |
| Thüringen | 35 € | 18 €, 1 Jahr | 10 € | 63 € |
Einmal zahlen oder alle paar Jahre
In Bayern, Brandenburg, Sachsen und einigen weiteren Ländern gilt der Schein ein Leben lang, die Abgabe zahlst du trotzdem jährlich oder für mehrere Jahre im Voraus. Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Berlin stellen ihn für bis zu fünf Jahre aus, danach verlängerst du ihn gegen Gebühr. Der Rechner zählt diese Verlängerungen über die Jahre zusammen. Niedersachsen kennt keinen staatlichen Fischereischein, die Vereine verlangen aber die Prüfung beim Landesverband.
Die Prüfung legst du in dem Land ab, in dem du wohnst. Sie gilt in allen anderen Ländern, den Schein beantragst du aber immer bei der Behörde deines Wohnorts.
Jugendliche und Urlauber
Kinder und Jugendliche bekommen in den meisten Ländern einen Jugendfischereischein, oft ab sieben oder zehn Jahren und ohne Prüfung. Sie dürfen damit nur in Begleitung eines Erwachsenen mit Schein angeln. In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Brandenburg gibt es für Urlauber einen befristeten Touristenfischereischein ohne Prüfung.