Die Gebührentabelle im RVG
Anwälte rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, wenn nichts anderes vereinbart ist. Maßgeblich ist der Gegenstandswert. Das ist der Betrag, um den es geht, und § 13 RVG legt fest, was eine volle Gebühr bei jedem Wert kostet. Je nach Tätigkeit fällt ein Bruchteil oder ein Vielfaches davon an, das Vergütungsverzeichnis nennt die Sätze.
| Wert | 1,0 Gebühr | Schreiben 1,3 | Klage mit Gericht |
|---|---|---|---|
| 1.000 € | 93,00 € | 168 € | 483 € |
| 3.000 € | 235,50 € | 388 € | 1.101 € |
| 5.000 € | 354,50 € | 572 € | 1.590 € |
| 10.000 € | 652,00 € | 1.032 € | 2.813 € |
| 25.000 € | 927,00 € | 1.458 € | 4.088 € |
| 50.000 € | 1.357,00 € | 2.123 € | 5.975 € |
| 100.000 € | 1.755,00 € | 2.739 € | 8.839 € |
Beratung, Schreiben, Klage
Für ein erstes Beratungsgespräch darf der Anwalt Verbrauchern höchstens 190 € netto berechnen, mit Umsatzsteuer 226,10 €. Weitere Beratung oder ein Gutachten sind auf 250 € netto begrenzt, wenn keine Vereinbarung besteht. Viele Kanzleien vereinbaren aber einen Stundensatz.
Schreibt der Anwalt die Gegenseite an, entsteht eine Geschäftsgebühr, meist mit dem Satz 1,3. Mehr darf er nur verlangen, wenn die Sache umfangreich oder schwierig war. Einigt ihr euch, kommt eine Einigungsgebühr von 1,5 dazu. Geht es vor Gericht, rechnet er eine Verfahrensgebühr von 1,3 und eine Terminsgebühr von 1,2, und die halbe Geschäftsgebühr wird darauf angerechnet.
Zu jeder Rechnung kommen eine Pauschale für Porto und Telefon von 20 Prozent, höchstens 20 Euro, und 19 Prozent Umsatzsteuer. Vor Gericht fallen zusätzlich drei Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz an, die der Kläger vorab einzahlt.
Wer am Ende zahlt
Im Zivilprozess zahlt, wer verliert: Gericht, eigenen Anwalt und den der Gegenseite, jeweils nach den gesetzlichen Gebühren. Gewinnst du teilweise, wird geteilt. Im Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wer gewinnt.
Wer wenig verdient, bekommt beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein, dann kostet die Beratung höchstens 15 Euro Eigenanteil. Für einen Prozess gibt es Prozesskostenhilfe. Eine Rechtsschutzversicherung zahlt nur für Streitfälle, die nach Abschluss und Wartezeit entstehen.