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Wie viel kostet eine Scheidung?

Das Trennungsjahr ist fast vorbei. Ihr sitzt noch einmal am alten Esstisch, diesmal mit einem Block Papier. Einer schreibt die Frage auf, die beide umtreibt: Was kostet es, wenn wir es ruhig machen?

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Versorgungsausgleich
gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riester, je Person
Anwälte

Kosten der Scheidung

Rechenweg mit deinen Zahlen

    Voreingestellte Werte: Stand September 2026. Werte und Quellen

    Einkommen bestimmt den Preis

    Gericht und Anwälte rechnen nach einem Verfahrenswert. Für die Scheidung ist das das Nettoeinkommen beider Ehegatten aus drei Monaten, mindestens 3.000 Euro. Manche Gerichte ziehen für jedes Kind einen Betrag ab oder rechnen Vermögen hinzu, das legen sie im Einzelfall fest.

    Dazu kommt der Versorgungsausgleich, bei dem die Rentenansprüche aus der Ehezeit geteilt werden. Für jedes Anrecht, etwa die gesetzliche Rente jedes Ehegatten oder eine Betriebsrente, setzt das Gericht 10 Prozent des Dreimonatseinkommens an. Aus dem Wert ergeben sich dann die Gebühren: beim Gericht zwei volle Gebühren, beim Anwalt 1,3 für das Verfahren und 1,2 für den Termin.

    Gericht plus Anwalt, zwei Anrechte im Versorgungsausgleich, mit Umsatzsteuer, Stand September 2026
    Netto beiderWertein Anwaltzwei Anwälte
    2.000 €7.200 €2.085 €3.695 €
    3.000 €10.800 €2.754 €4.881 €
    4.000 €14.400 €2.979 €5.270 €
    6.000 €21.600 €3.428 €6.046 €
    8.000 €28.800 €3.989 €7.027 €

    Ein Anwalt oder zwei

    Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen. Der andere Ehegatte braucht keinen eigenen, wenn er nur zustimmt. Das halbiert die Anwaltskosten, und genau darum geht es bei der einvernehmlichen Scheidung. Der eine Anwalt vertritt aber nur seinen Mandanten, nicht beide.

    Streitet ihr über Unterhalt, Hausrat oder das Haus, kommen weitere Werte dazu, und der Termin wird länger.

    Wer zahlt, und was die Steuer sagt

    Die Gerichtskosten teilt das Familiengericht meist hälftig. Jeder zahlt seinen eigenen Anwalt, und seit 2013 lassen sich Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Wer wenig verdient, beantragt Verfahrenskostenhilfe, dann übernimmt der Staat die Kosten ganz oder in Raten.

    Häufige Fragen

    Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt?

    Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 4.000 Euro im Monat und zwei Anrechten im Versorgungsausgleich liegt der Verfahrenswert bei 14.400 Euro. Gericht und ein Anwalt kosten dann zusammen rund 2.979 Euro, die sich die Ehegatten meist teilen.

    Wer bezahlt die Scheidung?

    Die Gerichtskosten tragen beide Ehegatten in der Regel je zur Hälfte, jeder zahlt seinen eigenen Anwalt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt teilen viele Paare dessen Rechnung freiwillig, verpflichtet ist dazu nur der Auftraggeber.

    Wie wird der Verfahrenswert bei der Scheidung berechnet?

    Für die Scheidung setzt das Familiengericht das Nettoeinkommen beider Ehegatten aus drei Monaten an, mindestens 3.000 Euro. Für den Versorgungsausgleich kommen je Rentenanrecht 10 Prozent dieses Betrags dazu, mindestens 1.000 Euro.

    Kann man die Scheidung ohne Geld bezahlen?

    Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt beim Familiengericht Verfahrenskostenhilfe. Sie übernimmt Gericht und eigenen Anwalt ganz oder als Ratenzahlung, abhängig vom Einkommen.