Wer wann dran ist
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen gegen den neuen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Bei den Plastikkarten zählt das Ausstellungsjahr, bei den alten Papierführerscheinen dein Geburtsjahr. Die Papierführerscheine sind bis auf die ältesten Jahrgänge schon durch, jetzt folgen die Karten Jahr für Jahr.
| Papierführerschein, geboren | umtauschen bis |
|---|---|
| vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 bis 1958 | 19.07.2022 |
| 1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
| ab 1971 | 19.01.2025 |
| Kartenführerschein, ausgestellt | umtauschen bis |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
So läuft der Umtausch
Den Antrag stellst du bei der Führerscheinstelle deines Wohnorts, in vielen Städten auch online. Du brauchst Personalausweis, ein biometrisches Passbild und den alten Führerschein. Hat eine andere Stadt ihn ausgestellt, fordert die Behörde eine Karteikartenabschrift an, das kann extra kosten. Die Gebühr für den neuen Führerschein beträgt 25,50 Euro.
Eine neue Prüfung oder ärztliche Untersuchung gibt es nicht, die Fahrerlaubnis bleibt, wie sie ist. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig, danach tauschst du wieder, auch ohne Prüfung.