Vom Netto bleibt, was du einsetzen musst
Das Gericht rechnet so: Vom Nettoeinkommen zieht es Freibeträge für dich und deine Familie ab, dazu Miete und Heizung sowie besondere Belastungen wie Versicherungen, Fahrtkosten zur Arbeit oder Unterhalt. Was übrig bleibt, heißt einzusetzendes Einkommen. Liegt es unter 20 Euro, zahlt der Staat Gericht und Anwalt ganz.
Sonst gibt es Raten. Das Gericht setzt als Monatsrate die Hälfte des einzusetzenden Einkommens fest, auf volle Euro abgerundet. Über 600 Euro wird es steiler. Dann zahlst du 300 Euro plus den vollen Betrag darüber, und zwar so lange, bis die Kosten beglichen sind, aber nie mehr als 48 Raten.
| Freibetrag | im Monat 2026 |
|---|---|
| für dich | 619 € |
| zusätzlich, wenn du arbeitest | 282 € |
| Ehe- oder Lebenspartner | 619 € |
| unterhaltsberechtigte Erwachsene | 496 € |
| Kinder von 14 bis 17 | 518 € |
| Kinder von 6 bis 13 | 429 € |
| Kinder bis 5 | 393 € |
Vermögen und Erfolgsaussicht
Ersparnisse musst du einsetzen, bis auf ein Schonvermögen wie bei der Sozialhilfe. Eine angemessene selbst genutzte Wohnung und das Auto für den Weg zur Arbeit bleiben meist außen vor. Wie viel geschützt ist, zeigt die Seite zum Schonvermögen.
Geld allein reicht nicht. Die Klage oder Verteidigung muss Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig sein. Verlierst du, zahlt die Prozesskostenhilfe den Anwalt der Gegenseite nicht. In Familiensachen heißt sie Verfahrenskostenhilfe, für die Beratung vor einem Prozess gibt es die Beratungshilfe beim Amtsgericht.