Grundsicherungsgeld: Freibetrag nach Alter
Im Juli 2026 hat sich die Vermögensprüfung geändert. Die Karenzzeit, in der im ersten Jahr bis zu 40.000 Euro unangetastet blieben, ist weg. Seitdem gilt vom ersten Tag an ein Freibetrag, der mit dem Alter steigt. Wer älter ist, hatte mehr Zeit zu sparen und braucht das Geld eher fürs Alter, so die Begründung.
| Alter | Freibetrag je Person |
|---|---|
| bis zum 30. Geburtstag | 5.000 € |
| 30 bis 39 Jahre | 10.000 € |
| 40 bis 49 Jahre | 12.500 € |
| ab 50 Jahren | 20.000 € |
Die Freibeträge aller Personen im Haushalt werden zusammengerechnet, auch die der Kinder. Ein Paar mit 45 und 42 Jahren und einem Kind darf also 30.000 € besitzen, egal wem das Geld gehört. Für laufende Bewilligungen, die vor dem 1. Juli 2026 begonnen haben, gilt bis zum Ende des Bewilligungszeitraums noch die alte Regel.
Was nicht zählt
- angemessener Hausrat
- ein angemessenes Auto für jede erwerbsfähige Person
- eine selbst genutzte Wohnung bis 130 m² oder ein Haus bis 140 m²
- Altersvorsorge, die vor dem Ruhestand nicht verwertbar ist, etwa Riester und Rürup
- Dinge, deren Verkauf eine besondere Härte wäre
Eine Kapitallebensversicherung zählt mit ihrem Rückkaufwert. Wer sie kündigt, verliert oft Geld. Frag das Jobcenter, ob sie als Altersvorsorge geschützt werden kann, bevor du kündigst.
Andere Leistungen, andere Grenzen
| Leistung | Schonvermögen |
|---|---|
| Grundsicherungsgeld (Jobcenter) | 5.000 € bis 20.000 € je Person, nach Alter |
| Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter | 10.000 € je Erwachsenem, 500 € je Kind |
| Wohngeld | 60.000 € + 30.000 € je weiterer Person |
| Kinderzuschlag | 40.000 € + 15.000 € je weiterer Person |
| BAföG | 15.000 € unter 30, 45.000 € ab 30 |
Am strengsten ist die Sozialhilfe, die auch Rentner mit Grundsicherung im Alter betrifft. Am großzügigsten sind Wohngeld und Kinderzuschlag. Wer knapp über der Grenze für das Grundsicherungsgeld liegt, sollte deshalb prüfen, ob Wohngeld und Kinderzuschlag zusammen reichen.