Eine Jahresmiete als Streitwert
Für die Räumungsklage zählt als Streitwert die Nettokaltmiete eines Jahres. Das Amtsgericht verlangt drei volle Gebühren als Vorschuss, sonst stellt es die Klage nicht zu. Erkennt der Mieter an oder einigt ihr euch, sinkt die Gerichtsgebühr auf eine. Ein Versäumnisurteil, weil der Mieter nicht erscheint, senkt sie nicht.
Für Wohnraum ist immer das Amtsgericht zuständig, egal wie hoch die Miete ist. Du darfst dich dort selbst vertreten. Ein Anwalt lohnt sich trotzdem oft, weil Formfehler bei Kündigung und Klage das Verfahren um Monate verlängern.
| Kaltmiete | Streitwert | Gericht | Anwalt | mit Gerichtsvollzieher |
|---|---|---|---|---|
| 400 € | 4.800 € | 511,50 € | 1.078,44 € | 1.782 € |
| 600 € | 7.200 € | 714,00 € | 1.609,48 € | 2.515 € |
| 800 € | 9.600 € | 849,00 € | 1.963,50 € | 3.005 € |
| 1.000 € | 12.000 € | 940,50 € | 2.127,13 € | 3.260 € |
| 1.500 € | 18.000 € | 1.123,50 € | 2.454,38 € | 3.770 € |
| 2.000 € | 24.000 € | 1.306,50 € | 2.781,63 € | 4.280 € |
Die Räumung kostet extra
Mit dem Urteil beauftragst du den Gerichtsvollzieher. Seine Gebühr für die Räumung beträgt 163,50 Euro, dazu kommen Zustellung, Wegegeld und Auslagen. Teuer wird die Spedition: Möbel abtransportieren und einlagern kostet je nach Wohnung einige tausend Euro, die der Gerichtsvollzieher als Vorschuss verlangt.
Günstiger ist die Berliner Räumung. Der Gerichtsvollzieher wechselt nur das Schloss und übergibt dir die Wohnung, seine Gebühr sinkt auf 109 Euro. Die Sachen des Mieters musst du dann aber selbst verwahren und nach einer Frist verwerten oder entsorgen.