Sieben Euro plus Ausfall
Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie bekommen kein Gehalt, sondern eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Jede Stunde bringt 7 Euro für die Zeitversäumnis, dazu den Verdienstausfall bis 29 Euro oder 17 Euro für die Haushaltsführung. Gezählt wird die Zeit mit An- und Abreise, höchstens 10 Stunden am Tag.
Für die Fahrt mit dem eigenen Auto gibt es 0,42 Euro je Kilometer, mehr als Zeugen bekommen. Dauert ein Verfahren sehr lange, steigt der Höchstsatz für den Verdienstausfall.
| Posten | Betrag | Grundlage |
|---|---|---|
| Zeitversäumnis, immer | 7 € je Stunde | § 16 JVEG |
| Haushaltsführung, zusätzlich | 17 € je Stunde | § 17 JVEG |
| Verdienstausfall, zusätzlich | bis 29 € je Stunde | § 18 JVEG |
| ab 21 Tagen im selben Verfahren | bis 55 € je Stunde | § 18 JVEG |
| ab 51 Tagen im selben Verfahren | bis 73 € je Stunde | § 18 JVEG |
| Auto | 0,42 € je Kilometer | § 5 JVEG |
Wie oft du ran musst
Das Gericht plant jeden Schöffen für höchstens 12 ordentliche Sitzungstage im Jahr ein. Die Amtszeit dauert 5 Jahre. Die Kommunen schlagen die Kandidaten vor, ein Ausschuss am Amtsgericht wählt aus. Wer gewählt ist, kann das Amt nur aus wenigen Gründen ablehnen, etwa mit über 65 Jahren oder wegen besonderer Härte.
Die Entschädigung beantragst du nach jeder Sitzung bei der Geschäftsstelle. Der Verdienstausfall wird nach deinem Bruttolohn samt Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung berechnet, ein Nachweis vom Arbeitgeber hilft.