Das Gericht zahlt nach Gesetz
Als Zeuge musst du kommen, wenn das Gericht dich lädt. Dafür bekommst du eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Wer arbeitet, bekommt seinen Verdienstausfall ersetzt, höchstens 25 Euro je Stunde. Gezählt wird die ganze Zeit von der Abfahrt bis zur Rückkehr, höchstens 10 Stunden am Tag.
Wer nicht arbeitet, bekommt für die verlorene Zeit 4 Euro je Stunde. Führst du einen Haushalt für mehrere Personen, sind es 17 Euro. Nur eine der drei Arten gibt es, nicht mehrere zusammen.
| Posten | Betrag | Grundlage |
|---|---|---|
| Verdienstausfall | höchstens 25 € je Stunde | § 22 JVEG |
| Haushaltsführung | 17 € je Stunde | § 21 JVEG |
| Zeitversäumnis | 4 € je Stunde | § 20 JVEG |
| Auto | 0,35 € je Kilometer | § 5 JVEG |
| Tagegeld ab 8 Stunden weg | 14 € | § 6 JVEG |
Fahrt, Essen, Parken
Mit dem eigenen Auto gibt es 0,35 Euro je Kilometer, Parkgebühren zahlt das Gericht dazu. Fahrkarten für Bus und Bahn werden voll erstattet. Findet der Termin nicht in deiner Wohn- oder Arbeitsgemeinde statt und bist du mehr als acht Stunden unterwegs, kommt ein Tagegeld von 14 Euro dazu.
Den Antrag stellst du bei der Geschäftsstelle oder mit dem Formular aus der Ladung. Leg eine Bescheinigung deines Arbeitgebers über den Lohnausfall bei. Nach drei Monaten ist der Anspruch weg.