Die Gebühr hängt am Vermögen
Notare dürfen nicht verhandeln. Das Gerichts- und Notarkostengesetz legt fest, was ein Testament kostet, und zwar nach dem Wert dessen, worüber du verfügst. Für ein Einzeltestament fällt eine volle Gebühr nach Tabelle B an, für ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag die doppelte. Schulden zieht der Notar ab, aber höchstens bis zur Hälfte des Vermögens.
Dazu kommen eine Pauschale für Post und Telefon, höchstens 20 Euro, und 19 Prozent Umsatzsteuer. Beratung und Entwurf sind in der Gebühr enthalten, auch wenn du dreimal nachfragst.
| Vermögen | Notargebühr netto | Einzeltestament gesamt | gemeinschaftlich gesamt |
|---|---|---|---|
| 25.000 € | 115 € | 255 € | 405 € |
| 50.000 € | 165 € | 315 € | 524 € |
| 100.000 € | 273 € | 443 € | 781 € |
| 250.000 € | 535 € | 755 € | 1.404 € |
| 500.000 € | 935 € | 1.231 € | 2.356 € |
| 1.000.000 € | 1.735 € | 2.183 € | 4.260 € |
Verwahrung und Register
Ein notarielles Testament kommt in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht. Das kostet einmalig 82 Euro. Der Notar meldet es außerdem beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer, für 12,50 Euro je Person. So findet das Nachlassgericht es nach dem Tod sicher.
Einen Erbvertrag kann der Notar selbst verwahren, dann entfällt die Gebühr des Amtsgerichts. Kommt der Notar zu dir nach Hause oder ins Pflegeheim, berechnet er 50 Euro zusätzlich.
Wann sich der Notar lohnt
Ein handschriftliches Testament ist genauso gültig und kostet nichts. Aber die Erben brauchen dann oft einen Erbschein, um an Konten oder ins Grundbuch zu kommen. Ein notarielles Testament ersetzt ihn in vielen Fällen, und ein Erbschein kostet schnell mehr als das Testament. Was der Erbschein kostet, rechnet der Erbschein-Rechner aus.