Beim Bürgeramt: kostenlos, aber mit Frist
Wer in eine neue Wohnung zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt anmelden. So steht es in § 17 des Bundesmeldegesetzes. Die Anmeldung selbst kostet nichts, die neue Adresse im Personalausweis auch nicht. Mitbringen musst du den Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung, die dir der Vermieter ausstellt.
Verpasst du die Frist, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Das Gesetz erlaubt bis zu 1.000 € Bußgeld. Viele Bürgerämter sind Wochen im Voraus ausgebucht, buch den Termin deshalb schon vor dem Umzug.
Das Auto ummelden
Auch die Zulassungsstelle will die neue Adresse wissen, und zwar unverzüglich. Was es kostet, hängt davon ab, ob du den Zulassungsbezirk wechselst und ob du dein Kennzeichen behältst. Online über i-Kfz ist es deutlich billiger.
| Fall | vor Ort | online |
|---|---|---|
| gleicher Bezirk, neue Adresse | 11,10 € | 4,30 € |
| anderer Bezirk, Kennzeichen bleibt | 23,60 € | 9,90 € |
| anderer Bezirk, neues Kennzeichen | 27,10 € | 12,10 € |
Mit neuem Kennzeichen kommen die Schilder dazu, laut ADAC etwa 20 bis 40 Euro je Paar, und 10,20 € für ein Wunschkennzeichen. Wer die Adressänderung verschleppt und kontrolliert wird, zahlt nach dem Bußgeldkatalog 15 € Verwarnungsgeld.
Kennzeichen behalten oder wechseln
Seit 2015 darfst du dein altes Kennzeichen mitnehmen, auch in ein anderes Bundesland. Das spart die neuen Schilder und die Fahrt zum Schilderpräger. Nur die Adresse im Fahrzeugschein wird geändert. Die Kfz-Steuer läuft einfach weiter, der Zoll erfährt die neue Adresse von der Zulassungsstelle.