Was eine Umzugsfirma verlangt
Die meisten Firmen rechnen nach Volumen. Die Firma schätzt, wie viele Kubikmeter Möbel und Kartons in den Wagen müssen, und nimmt einen Preis je Kubikmeter. Im Nahumzug liegen die Sätze grob bei 40 bis 70 Euro je Kubikmeter, im Fernumzug bei 60 bis 110 Euro. Der Rechner nimmt jeweils die Mitte, 55 € und 85 €.
Ein Zimmer bringt es auf 8 bis 12 Kubikmeter. Klingt viel? Ein Kleiderschrank mit drei Türen allein hat schon zwei.
| Wohnung | Umzugsgut | Nahumzug | Fernumzug |
|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 10 m³ | 550 € | 850 € |
| 2 Zimmer | 20 m³ | 1.100 € | 1.700 € |
| 3 Zimmer | 30 m³ | 1.650 € | 2.550 € |
| 4 Zimmer | 40 m³ | 2.200 € | 3.400 € |
Extras treiben den Preis. Eine Halteverbotszone vor dem Haus kostet in Berlin nach Angaben von Umzugsfirmen 80 bis 150 Euro, Küchenabbau und -aufbau, Einpacken und das Tragen über viele Stockwerke ohne Aufzug kommen dazu. Einen verbindlichen Festpreis nennen seriöse Firmen erst nach einer Besichtigung, vor Ort oder per Video.
Selbst umziehen
Ein Transporter bis 3,5 Tonnen mit Kofferaufbau fährt mit dem Pkw-Führerschein. Er fasst je nach Modell 15 bis 20 Kubikmeter, der Rechner plant vorsichtig mit 15. Für einen Tag zahlst du mit Freikilometern grob 100 €, unter der Woche oft weniger als am Samstag.
Die eigentliche Rechnung sind aber die Helfer. Vier Freunde, die einen Samstag schleppen, wollen Pizza, Getränke und irgendwann deine Hilfe beim nächsten Umzug. Wer niemanden fragen mag, bucht Umzugshelfer stundenweise, dann schrumpft der Abstand zur Firma schnell.
Was du von der Steuer absetzt
Ziehst du privat um, gilt die Rechnung der Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG. 20 Prozent davon gehen direkt von deiner Einkommensteuer ab, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Diese Grenze teilt sich der Umzug mit Putzhilfe, Gartenpflege und Ähnlichem. Handwerker, die in der neuen Wohnung Lampen anschließen oder die Küche einbauen, laufen getrennt, mit höchstens 1.200 Euro Ermäßigung. Bar bezahlte Rechnungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Ziehst du aus beruflichen Gründen um, etwa für eine neue Stelle oder weil sich dein Arbeitsweg deutlich verkürzt, sind die Kosten Werbungskosten. Zusätzlich setzt du für sonstige Auslagen eine Pauschale nach dem Bundesumzugskostengesetz an: 964 Euro für dich und 643 Euro für jede weitere Person im Haushalt, Stand September 2026. Wer vorher keine eigene Wohnung hatte, bekommt 193 Euro. Ob ein Umzug als beruflich durchgeht, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.