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Wie viel darf man neben dem Arbeitslosengeld dazuverdienen?

Seit zwei Monaten kommt das Arbeitslosengeld, und die Tage sind lang. Der Nachbar sucht jemanden, der samstags im Laden aushilft. Zwanzig Euro die Stunde, sagt er. Du rechnest schon, bevor du Ja sagst.

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Art des Nebenjobs
nur wenn mindestens zwölf der letzten 18 Monate neben dem Hauptjob
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Zusammen im Monat

Rechenweg mit deinen Zahlen

    Voreingestellte Werte: Stand September 2026, Januar 2026. Werte und Quellen

    165 € bleiben, der Rest wird abgezogen

    Neben dem Arbeitslosengeld I darfst du arbeiten. Die Agentur für Arbeit rechnet dein Nettoeinkommen aus dem Nebenjob an. Frei bleiben 165 € im Monat, jeder Euro darüber mindert das Arbeitslosengeld um einen Euro. Vorher darfst du Werbungskosten abziehen, etwa die Fahrt zum Nebenjob.

    Ein Minijob mit 400 Euro bringt nach Rentenbeitrag 386 € netto. Frei bleiben 165 €, rund 221 € werden abgezogen. Mehr als der Freibetrag bleibt dir nicht. Viele Arbeitslose verdienen deshalb gezielt knapp um die Grenze.

    Nebenverdienst beim Arbeitslosengeld I, § 155 SGB III
    NebenjobGrenze
    Arbeitszeitunter 15 Stunden pro Woche
    anrechnungsfrei165 € netto im Monat
    mit Nebenjob schon vor der Arbeitslosigkeitbisheriges Netto aus dem Nebenjob, mindestens 165 €
    selbstständig30 % der Einnahmen als Kosten pauschal

    Unter 15 Stunden bleiben

    Die Stundengrenze ist härter als die beim Geld. Wer 15 Wochenstunden oder mehr arbeitet, ist nicht mehr arbeitslos. Das Arbeitslosengeld fällt dann für diese Zeit ganz weg, und du musst dich danach neu arbeitslos melden. Nur gelegentliche, kurze Abweichungen bleiben außer Betracht.

    Für das Bürgergeld gelten ganz andere Freibeträge. Dort bleiben vom Hinzuverdienst prozentuale Anteile übrig, die Stunden spielen keine Rolle.

    Häufige Fragen

    Wie viel darf man zum Arbeitslosengeld dazuverdienen?

    Beim Arbeitslosengeld I bleiben 165 € netto im Monat anrechnungsfrei. Was darüber liegt, zieht die Agentur für Arbeit voll vom Arbeitslosengeld ab. Werbungskosten wie Fahrtkosten mindern das angerechnete Einkommen.

    Wie viele Stunden darf man neben dem Arbeitslosengeld arbeiten?

    Weniger als 15 Stunden pro Woche. Wer 15 Stunden oder mehr arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos und verliert den Anspruch für diese Zeit, egal wie wenig er verdient.

    Gibt es einen höheren Freibetrag, wenn man den Nebenjob schon vorher hatte?

    Ja. Wer in den 18 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang nebenher gearbeitet hat, darf das damalige durchschnittliche Nettoeinkommen aus dem Nebenjob weiter anrechnungsfrei verdienen, mindestens aber 165 €.

    Was gilt bei einer selbstständigen Nebentätigkeit?

    Bei Selbstständigen zieht die Agentur pauschal 30 Prozent der Einnahmen als Betriebsausgaben ab, höhere Kosten musst du belegen. Vom Rest bleiben 165 € frei, auch hier gilt die Grenze von 15 Wochenstunden.