165 € bleiben, der Rest wird abgezogen
Neben dem Arbeitslosengeld I darfst du arbeiten. Die Agentur für Arbeit rechnet dein Nettoeinkommen aus dem Nebenjob an. Frei bleiben 165 € im Monat, jeder Euro darüber mindert das Arbeitslosengeld um einen Euro. Vorher darfst du Werbungskosten abziehen, etwa die Fahrt zum Nebenjob.
Ein Minijob mit 400 Euro bringt nach Rentenbeitrag 386 € netto. Frei bleiben 165 €, rund 221 € werden abgezogen. Mehr als der Freibetrag bleibt dir nicht. Viele Arbeitslose verdienen deshalb gezielt knapp um die Grenze.
| Nebenjob | Grenze |
|---|---|
| Arbeitszeit | unter 15 Stunden pro Woche |
| anrechnungsfrei | 165 € netto im Monat |
| mit Nebenjob schon vor der Arbeitslosigkeit | bisheriges Netto aus dem Nebenjob, mindestens 165 € |
| selbstständig | 30 % der Einnahmen als Kosten pauschal |
Unter 15 Stunden bleiben
Die Stundengrenze ist härter als die beim Geld. Wer 15 Wochenstunden oder mehr arbeitet, ist nicht mehr arbeitslos. Das Arbeitslosengeld fällt dann für diese Zeit ganz weg, und du musst dich danach neu arbeitslos melden. Nur gelegentliche, kurze Abweichungen bleiben außer Betracht.
Für das Bürgergeld gelten ganz andere Freibeträge. Dort bleiben vom Hinzuverdienst prozentuale Anteile übrig, die Stunden spielen keine Rolle.