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Wie lange dauert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Der Aufhebungsvertrag liegt ausgedruckt vor dir, mit Abfindung und Zeugnisnote. Die Personalerin schiebt den Kugelschreiber rüber. Du zögerst, weil du an die Agentur für Arbeit denkst. Zu Recht.

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Sperrzeit

Rechenweg mit deinen Zahlen

    Voreingestellte Werte: Stand September 2026. Werte und Quellen

    Zwölf Wochen und ein Viertel weniger

    Die Sperrzeit trifft, wer seine Arbeitslosigkeit selbst mitverursacht hat. Der häufigste Fall ist die Arbeitsaufgabe: eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung wegen deines Verhaltens. Dann ruht das Arbeitslosengeld 12 Wochen, und die gesamte Anspruchsdauer sinkt um mindestens ein Viertel.

    Das Geld kommt nicht später. Wer zwölf Monate Anspruch hat, verliert drei davon, also rund ein Viertel des gesamten Arbeitslosengelds. Bei 24 Monaten Anspruch sind es sechs Monate.

    Sperrzeiten nach § 159 SGB III
    AnlassSperrzeit
    Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund12 Wochen
    Arbeitsaufgabe, Job hätte binnen sechs Wochen geendet3 Wochen
    Arbeitsaufgabe, binnen zwölf Wochen oder besondere Härte6 Wochen
    Arbeit oder Maßnahme abgelehnt3, dann 6, dann 12 Wochen
    zu wenige Eigenbemühungen2 Wochen
    Termin versäumt, zu spät arbeitsuchend gemeldet1 Woche

    Der wichtige Grund

    Keine Sperrzeit gibt es, wenn du einen wichtigen Grund hattest. Die Agentur prüft das im Einzelfall und verlangt Belege. Anerkannt werden etwa ein ärztliches Attest, dass du die Arbeit nicht mehr ausüben kannst, der Umzug zum Ehepartner oder eine nachweisbar unzumutbare Lage im Betrieb.

    Beim Aufhebungsvertrag hilft eine Faustregel der Agentur. Hätte der Arbeitgeber sonst betriebsbedingt zum selben Termin gekündigt und liegt die Abfindung zwischen einem Viertel und einem halben Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr, gilt das als wichtiger Grund. Die Kündigungsfrist muss dabei eingehalten sein.

    Die kleine Sperrzeit: zu spät gemeldet

    Eine Woche Sperrzeit droht, wenn du dich zu spät arbeitsuchend meldest. Die Frist: drei Monate vor dem Ende des Jobs, oder innerhalb von drei Tagen, wenn du von der Kündigung später erfährst. Die Meldung geht online, dauert zehn Minuten und kostet nichts.

    Häufige Fragen

    Wie lange ist die Sperrzeit nach eigener Kündigung?

    Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, ohne wichtigen Grund, bekommt nach § 159 SGB III in der Regel 12 Wochen Sperrzeit. Hätte der Job ohnehin innerhalb von sechs Wochen geendet, sind es drei Wochen, innerhalb von zwölf Wochen sechs Wochen.

    Bekommt man das Arbeitslosengeld nach der Sperrzeit nachgezahlt?

    Nein. Die Tage der Sperrzeit werden von der Anspruchsdauer abgezogen. Nach einer Sperrzeit von zwölf Wochen wegen Arbeitsaufgabe schrumpft der Anspruch um mindestens ein Viertel, bei zwölf Monaten Anspruch also um drei Monate.

    Ist man während der Sperrzeit krankenversichert?

    Im ersten Monat der Sperrzeit gilt der nachgehende Versicherungsschutz der bisherigen Krankenkasse. Ab dem zweiten Monat zahlt die Agentur für Arbeit die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, obwohl kein Arbeitslosengeld fließt.

    Was ist ein wichtiger Grund, der die Sperrzeit verhindert?

    Anerkannt werden etwa gesundheitliche Gründe mit Attest, Mobbing, der Umzug zum Ehepartner oder ein Aufhebungsvertrag, der einer sonst sicheren betriebsbedingten Kündigung zuvorkommt und eine Abfindung von höchstens einem halben Monatsgehalt je Jahr vorsieht.