6 Euro je Tag, bis 1.260 Euro
Seit 2023 gibt es für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, 6 Euro als Werbungskosten. Nach 210 Tagen ist Schluss, mehr als 1.260 Euro im Jahr gehen nicht. Ein eigenes Zimmer brauchst du dafür nicht.
Einen Beleg verlangt das Finanzamt nicht, wohl aber Plausibilität. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die vereinbarten Homeoffice-Tage oder ein eigener Kalender hilft, wenn es nachfragt.
Warum sie oft weniger bringt als gedacht
Jeder Arbeitnehmer bekommt ohne Nachweis den Pauschbetrag von 1.230 Euro. Die Homeoffice-Pauschale steckt darin mit drin. Sie spart erst dann Steuern, wenn alle Werbungskosten zusammen über 1.230 Euro liegen. Wer nah am Büro wohnt und sonst wenig absetzt, merkt von 100 Homeoffice-Tagen oft gar nichts.
Wer weit pendelt, profitiert dagegen voll. Liegen Fahrtkosten und Arbeitsmittel schon über dem Pauschbetrag, bringt jeder Homeoffice-Tag den eigenen Steuersatz mal 6 Euro. Bei 3.500 Euro brutto im Monat sind das für die volle Pauschale etwa 363 Euro im Jahr.
Homeoffice oder Fahrt, nicht beides
An einem Tag gibt es entweder die Pendlerpauschale oder die Homeoffice-Pauschale. Fährst du morgens ins Büro und arbeitest nachmittags zu Hause, zählt der Tag als Fahrtag. Ausnahme: Hast du beim Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz, wie viele Lehrkräfte, darfst du beides ansetzen.
Kosten für Laptop, Monitor oder Schreibtischstuhl sind mit der Pauschale nicht abgegolten. Sie zählen zusätzlich als Arbeitsmittel. Nur Strom, Heizung und Miete für den Arbeitsplatz deckt die Pauschale ab.