Zwei Grenzen, zwei Zeitpunkte
Seit 2025 gelten neue Grenzen. Kleinunternehmer ist, wessen Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Gemeint ist der Umsatz ohne Umsatzsteuer, nicht der Gewinn.
Die wichtigere Grenze ist fast immer die untere: Wer dieses Jahr mehr als 25.000 Euro umsetzt, ist ab dem 1. Januar kein Kleinunternehmer mehr. Die 100.000 Euro wirken dagegen sofort: Wer sie im laufenden Jahr reißt, muss schon für die Rechnung, mit der er darüber kommt, Umsatzsteuer ausweisen.
Im ersten Jahr einer Gründung gibt es kein Vorjahr. Dann gilt nur, dass der Umsatz im Gründungsjahr 25.000 Euro nicht übersteigen darf.
Wann sich die Regelung lohnt
Wer an Privatleute verkauft, hat meist den Vorteil. Der Kunde zahlt den gleichen Preis, und du behältst alles, statt 19/119 davon ans Finanzamt abzugeben. Dafür bekommst du die Umsatzsteuer auf deine Einkäufe nicht zurück.
Bei Firmenkunden ist es umgekehrt. Firmen ziehen die Umsatzsteuer auf deiner Rechnung als Vorsteuer ab, für sie ist nur der Nettopreis wichtig. Als Kleinunternehmer verschenkst du dann die Vorsteuer auf deine eigenen Einkäufe. Du kannst auf die Regelung verzichten, bist dann aber fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden.
Was sich nicht ändert
Auch Kleinunternehmer müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, eine Gewinnermittlung beifügen und bei Gewerbe ein Gewerbe anmelden. Auf die Rechnung gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG, eine Umsatzsteuer darf nicht darauf stehen. Wer sie trotzdem ausweist, schuldet sie dem Finanzamt.