§ 616 BGB: ein Satz, viele Auslegungen
Ein Gesetz über Sonderurlaub gibt es nicht. Es gibt § 616 BGB. Danach behältst du deinen Lohn, wenn du für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit aus einem persönlichen Grund nicht arbeiten kannst, ohne dass du etwas dafür kannst. Wie viele Tage das sind, steht nicht im Gesetz.
Gerichte haben über die Jahre Fälle anerkannt: die eigene Hochzeit, die Geburt des eigenen Kindes, die Beerdigung naher Angehöriger, ein Arzttermin, der nicht außerhalb der Arbeitszeit geht. Meist geht es um einen Tag, bei einem Todesfall in der engen Familie auch um zwei. Ein privater Umzug zählt nicht.
Der Haken: Viele Arbeitsverträge schließen § 616 BGB aus. Das ist erlaubt. Dann bekommst du für diese Anlässe keinen bezahlten Tag, sondern nimmst Urlaub oder Überstunden.
Öffentlicher Dienst: feste Tage nach § 29 TVöD
Im TVöD und im TV-L stehen die Fälle mit Zahl. Eine Hochzeit gehört nicht mehr dazu, sie wurde vor Jahren gestrichen.
| Anlass | TVöD und TV-L | ohne Tarifvertrag |
|---|---|---|
| Geburt des eigenen Kindes (Niederkunft der Partnerin) | 1 Tag | üblich ein Tag nach § 616 BGB |
| Tod von Ehepartner, Kind oder Elternteil | 2 Tage | üblich ein bis zwei Tage nach § 616 BGB |
| Tod von Großeltern, Geschwistern, Schwiegereltern | keine | Beerdigung naher Angehöriger meist ein Tag nach § 616 BGB |
| Eigene Hochzeit | keine | üblich ein Tag nach § 616 BGB |
| Umzug aus dienstlichem Grund an einen anderen Ort | 1 Tag | kein Anspruch ohne Vereinbarung |
| Privater Umzug | keine | kein Anspruch ohne Vereinbarung |
| 25- oder 40-jähriges Arbeitsjubiläum | 1 Tag | kein Anspruch ohne Vereinbarung |
| Schwere Erkrankung eines Angehörigen im Haushalt | 1 Tag | je nach Einzelfall nach § 616 BGB |
| Schwere Erkrankung eines Kindes unter 12 ohne Kinderkrankengeld | 4 Tage | bezahlt nur, wenn der Vertrag § 616 BGB nicht ausschließt, sonst Kinderkrankengeld der Krankenkasse |
Freistellungen wegen Erkrankung von Angehörigen dürfen im öffentlichen Dienst zusammen fünf Arbeitstage im Kalenderjahr nicht überschreiten. Für kranke Kinder unter zwölf gibt es daneben das Kinderkrankengeld der Krankenkasse.
Pflegefall in der Familie
Wird ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig, darfst du nach dem Pflegezeitgesetz bis zu 10 Arbeitstage fehlen, um die Pflege zu organisieren. Das gilt in jedem Betrieb, egal wie klein. Der Lohn fällt dafür weg. Als Ersatz zahlt die Pflegekasse des Angehörigen Pflegeunterstützungsgeld, den Antrag stellst du dort.