Kein Paragraf mit einer festen Zahl
Im Arbeitszeitgesetz steht keine Höchstzahl für Arbeitstage hintereinander. Es regelt die Stunden pro Tag, die Ruhe nach Feierabend und die Sonntage. Die Grenze ergibt sich erst aus den Sonntagsregeln und aus dem EU-Recht.
Sonntags ist grundsätzlich frei. Viele Branchen dürfen trotzdem arbeiten lassen, etwa Krankenhäuser, Pflegeheime, Gastronomie, Verkehr oder Energieversorger. Dann gleicht ein Ersatzruhetag jeden Sonntagsdienst aus. Der liegt in einem Zeitraum von zwei Wochen, der den Sonntag einschließt. Er darf also auch davor liegen.
| Regel | Inhalt | Grundlage |
|---|---|---|
| Ersatzruhetag nach Sonntagsarbeit | innerhalb von 2 Wochen | § 11 Abs. 3 ArbZG |
| Ersatzruhetag nach Feiertagsarbeit | innerhalb von 8 Wochen | § 11 Abs. 3 ArbZG |
| freie Sonntage | mindestens 15 im Jahr | § 11 Abs. 1 ArbZG |
| Ruhetag im Siebentageszeitraum | höchstens 12 Arbeitstage am Stück | EU-Richtlinie 2003/88, EuGH C-306/16 |
| Jugendliche unter 18 | fünf Tage pro Woche | § 15 JArbSchG |
Warum am Ende zwölf Tage herauskommen
Die EU-Arbeitszeitrichtlinie verlangt pro Siebentageszeitraum eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden. Der Europäische Gerichtshof hat 2017 entschieden, dass dieser Ruhetag nicht am siebten Tag liegen muss. Er darf am Anfang der einen Woche und am Ende der nächsten liegen. Dazwischen passen genau zwölf Arbeitstage.
Dreizehn Tage am Stück füllen dagegen immer einen ganzen Siebentageszeitraum ohne freien Tag. Einzelne Arbeitsrechtler rechnen aus dem deutschen Gesetz allein längere Serien heraus. Verlassen solltest du dich darauf nicht, die Gerichte legen deutsches Recht im Licht der Richtlinie aus.
Pflege, Gastronomie und Schichtdienst
Wer im Wechseldienst arbeitet, kennt lange Serien vor allem rund um Feiertage und Urlaubszeiten. Tarifverträge wie der TVöD regeln oft zusätzlich, wie viele Dienste am Stück ein Plan enthalten darf. Hat der Betrieb einen Betriebsrat, muss er dem Dienstplan zustimmen.
Und: Auch an einem Tag, der als Ersatzruhetag gilt, müssen davor die elf Stunden Ruhezeit nach dem letzten Dienst liegen. Ein Spätdienst bis 22 Uhr und ein freier Tag danach ergeben also mindestens 35 Stunden am Stück ohne Arbeit.