Überstunden landen oben auf dem Gehalt
Bezahlte Überstunden sind normaler Arbeitslohn. Sie kommen in dem Monat dazu, in dem sie ausgezahlt werden, und erhöhen dort Lohnsteuer und Sozialbeiträge. Deshalb trifft sie der Grenzsteuersatz, nicht der Durchschnitt. Bei 3.500 € brutto gehen von jedem zusätzlichen Euro rund 45 Cent ab.
Den Stundenlohn rechnet man aus dem Monatsgehalt: mal drei, geteilt durch 13 Wochen, geteilt durch die Wochenstunden. Bei 3.500 € und 40 Stunden sind das 20,19 € brutto.
| Monatsbrutto | brutto je Stunde | netto je Überstunde | bleibt |
|---|---|---|---|
| 2.500 € | 14,42 € | 8,30 € | 58 % |
| 3.500 € | 20,19 € | 11,07 € | 55 % |
| 4.500 € | 25,96 € | 13,53 € | 52 % |
| 6.000 € | 34,62 € | 19,01 € | 55 % |
Zuschlag, Freizeit oder gar nichts
Ein Gesetz, das Zuschläge für Überstunden vorschreibt, existiert nicht. Tarifverträge sehen oft 25 Prozent vor, manchmal mehr ab der zehnten Stunde im Monat. Ohne solche Regel gilt § 612 BGB: Überstunden sind zu bezahlen, wenn man das nach den Umständen erwarten kann. Bei Gehältern über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sieht das Bundesarbeitsgericht das meist anders.
Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind unwirksam, wenn sie keine Grenze nennen. Erlaubt ist eine feste Zahl, etwa „bis zu zehn Stunden im Monat“. Abgebaute Stunden kosten dich keine Steuer.
Wie viele Überstunden erlaubt sind
Die Grenze setzt das Arbeitszeitgesetz: bis zu zehn Stunden am Tag, im Schnitt von sechs Monaten aber acht. Pro Woche sind das höchstens 48 Stunden im Durchschnitt, Samstage eingerechnet. Überstunden muss der Arbeitgeber aufzeichnen, sobald sie über acht Stunden am Tag hinausgehen.