Geld vom Arbeitgeber, das oft liegen bleibt
Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind ein Zuschuss des Arbeitgebers von meist 6,65 bis 40 Euro im Monat. Er zahlt sie aber nur, wenn du einen VL-Vertrag hast und ihm die Daten gibst. Ohne Vertrag bekommst du das Geld nicht, auch nicht als Lohn. Ob dir VL zustehen, steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag.
Die VL sind Teil deines Bruttos. Du zahlst darauf Steuern und Sozialabgaben, das Netto steigt also nicht. Dafür fließt der volle Betrag in deinen Vertrag.
Welche Anlage mehr bringt
Die gängigen Wege sind ein Fondssparplan, ein Bausparvertrag und die Tilgung eines Immobilienkredits. Der Fondssparplan bringt langfristig meist am meisten, schwankt aber. Beim Bausparen liegt der Guthabenzins oft unter 1 Prozent, dazu kommt eine Abschlussgebühr.
- Fondssparen: 20 Prozent Sparzulage auf bis zu 400 Euro im Jahr, das sind 33,33 € im Monat.
- Bausparen und Tilgung: 9 Prozent auf bis zu 470 Euro im Jahr, das sind 39,17 € im Monat.
Wer genug zahlt, kann beides kombinieren und doppelt Zulage bekommen. Beim Bausparen gibt es für eigene Einzahlungen außerdem die Wohnungsbauprämie.
Arbeitnehmer-Sparzulage: die Einkommensgrenze
Die Zulage gibt es bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro, bei Ehepaaren 80.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen liegt weit unter dem Brutto. Ein Single mit 45.000 Euro brutto kommt nach Sozialabgaben, Pauschalen und Werbungskosten oft darunter.
Die Zulage beantragst du mit der Anlage VL in der Steuererklärung, die Bescheinigung schickt der Anbieter. Ausgezahlt wird sie erst nach Ende der Sperrfrist, also nach sieben Jahren. Du kannst den Antrag bis vier Jahre rückwirkend stellen.
Sechs Jahre sparen, ein Jahr warten
Ein VL-Vertrag läuft sechs Jahre mit Einzahlungen, danach ruht er ein Jahr. Am Ende des siebten Jahres kannst du über das Geld verfügen. Kündigst du früher, fällt die Sparzulage weg. Ausnahmen gelten etwa bei Heirat, Arbeitslosigkeit oder Tod.