Eine Arbeitswoche mehr frei
§ 208 SGB IX gibt schwerbehinderten Menschen bezahlten Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen im Jahr. Gemeint ist eine Arbeitswoche, deshalb richtet sich die Zahl nach deinen Arbeitstagen. Wer vier Tage arbeitet, bekommt vier, wer drei arbeitet, drei.
Der Zusatzurlaub kommt obendrauf. Hast du laut Vertrag 30 Tage, sind es mit Schwerbehinderung 35. Er gilt wie normaler Urlaub: Du beantragst ihn, der Arbeitgeber zahlt das Entgelt weiter, und bei einer Kündigung wird er abgegolten, wenn du ihn nicht mehr nehmen kannst.
| Arbeitstage pro Woche | Zusatzurlaub im Jahr |
|---|---|
| 2 | 2 Tage |
| 3 | 3 Tage |
| 4 | 4 Tage |
| 5 | 5 Tage |
| 6 | 6 Tage |
Im ersten Jahr anteilig
Beginnt die Schwerbehinderung mitten im Jahr, gibt es ein Zwölftel für jeden vollen Monat. Maßgeblich ist das Datum, ab dem das Versorgungsamt die Schwerbehinderung feststellt, oft der Tag, an dem dein Antrag einging. Liegt es am 10. März, zählen die vollen Monate ab dann bis Dezember.
Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet. Kleinere Bruchteile bleiben stehen, abrunden darf der Arbeitgeber nicht.
Wer keinen Zusatzurlaub bekommt
Gleichgestellte gehen leer aus. Die Gleichstellung bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 schützt vor Kündigung, sie bringt aber keine Urlaubstage. Für Beamte gelten die Urlaubsverordnungen von Bund und Ländern, schau dort nach.