80 ist die Regel, 100 die Ausnahme
Ein Pkw mit Anhänger darf außerorts und auf der Autobahn höchstens 80 km/h fahren. Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO erlaubt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h, wenn das Gespann gutmütig genug ist. Gutmütig heißt: Das Auto ist schwer genug. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf dafür nur ein bestimmtes Vielfaches der Leermasse des Autos betragen. Je schwerer das Auto im Verhältnis, desto weniger kann der Anhänger es ins Pendeln bringen.
| Anhänger | Faktor | mit Stabilisierung |
|---|---|---|
| ohne Bremse oder ohne hydraulische Stoßdämpfer | 0,3 | keine Erhöhung |
| Wohnwagen mit hydraulischen Stoßdämpfern | 0,8 | 1 |
| anderer Anhänger mit hydraulischen Stoßdämpfern | 1,1 | 1,2 |
Ein Beispiel: Ein Kombi mit 1.600 kg Leermasse darf mit einem Wohnwagen bis 1.280 kg Tempo 100 fahren (0,8 × 1.600). Mit Stabilisierungskupplung sind es 1.600 kg. Zusätzlich darf der Anhänger nicht schwerer sein als die zulässige Gesamtmasse und die Anhängelast des Autos.
Was sonst noch stimmen muss
Das Auto braucht ABS. Die Reifen des Anhängers müssen jünger als 6 Jahre sein und für mindestens 120 km/h zugelassen. Ein Prüfer bestätigt das, die Zulassungsstelle trägt es ein und gibt die Plakette aus. Einmal eingetragen gilt die Zulassung, solange sich nichts ändert. Neue Reifen oder ein anderes Zugfahrzeug musst du aber selbst im Blick behalten.