Der Preis 2026
Seit 2021 zahlen Händler von Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas für jede Tonne CO₂, die ihre Brennstoffe freisetzen. Die Kosten landen über den Preis bei dir. Bis 2025 war er fest, zuletzt 55 Euro. 2026 werden die Zertifikate erstmals versteigert, in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne.
Die erste Versteigerung am 1. Juli 2026 an der Leipziger Energiebörse endete sofort am Höchstpreis von 65 Euro, die Nachfrage war um ein Vielfaches größer als das Angebot. Nach den Versteigerungen verkauft die Deutsche Emissionshandelsstelle bis Jahresende weitere Zertifikate für 68 Euro. Der Rechner nimmt deshalb 65 Euro als Vorgabe.
| Brennstoff | bei 55 €/t | bei 65 €/t | bei 68 €/t |
|---|---|---|---|
| Benzin, je Liter | 15,51 ct | 18,33 ct | 19,18 ct |
| Diesel, je Liter | 17,34 ct | 20,5 ct | 21,44 ct |
| Heizöl, je Liter | 17,41 ct | 20,58 ct | 21,52 ct |
| Erdgas, je kWh | 1,19 ct | 1,41 ct | 1,47 ct |
Ein Teil des Benzins und Diesels stammt aus Pflanzen. Für diesen Bioanteil fällt kein CO₂-Preis an, an der Tankstelle ist der Aufschlag daher etwas kleiner als in der Tabelle. Strom trägt keinen CO₂-Preis nach diesem Gesetz, Kraftwerke sind im europäischen Emissionshandel.
2027 und der Wechsel nach Europa
Eigentlich sollte 2027 der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr starten, kurz ETS2. Daraus wird nichts. Die EU hat den Start auf 2028 verschoben, und für das Übergangsjahr hätte das deutsche Gesetz einen Preis aus dem Emissionshandel der Industrie abgeleitet. Die Bundesregierung will stattdessen den Korridor von 55 bis 65 Euro ein weiteres Jahr beibehalten. Der Gesetzentwurf liegt seit September 2026 im Bundestag, beschlossen ist er noch nicht.
Ab 2028 bildet sich der Preis am europäischen Markt, einen festen Deckel gibt es dann nicht mehr. Der ADAC erwartet zunächst keine großen Sprünge, nach 2030 aber einen deutlichen Anstieg.
Was Mieter und Vermieter tragen
Seit 2023 teilen sich Mieter und Vermieter die CO₂-Kosten fürs Heizen. Maßstab ist der Ausstoß je Quadratmeter. Diese Zahl, gerechnet auf Wohnfläche und Jahr, muss der Vermieter oder der Versorger auf der Heizkostenabrechnung angeben. Heizt du mit einer eigenen Gastherme und hast einen eigenen Vertrag, forderst du den Vermieteranteil selbst zurück.
| CO₂ je m² und Jahr | Mieter | Vermieter |
|---|---|---|
| unter 12 kg | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 kg | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 kg | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 kg | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 kg | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 kg | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 kg | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 kg | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 kg | 20 % | 80 % |
| ab 52 kg | 5 % | 95 % |