Wie viel kWp darf eine PV-Anlage haben, um steuerfrei zu bleiben?
Das Angebot für das Dach des Dreifamilienhauses liegt vor: 34 kWp, gut aufgeteilt auf Süd- und Westseite. Der Installateur sagt, das sei steuerfrei. Die Nachbarin sagt, nur bis 30. Beide haben ein bisschen recht.
Drei Steuern, drei Grenzen
Seit 2023 sind kleine Solaranlagen steuerlich weitgehend befreit. Einkommensteuerfrei bleibt eine Anlage mit bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit im Gebäude. Auf einem Dreifamilienhaus dürfen es also 90 kWp sein. Zusätzlich zählt eine Obergrenze je Person: Alle begünstigten Anlagen zusammen dürfen 100 kWp nicht übersteigen.
Steuerfrei sind dann Einspeisevergütung, der Wert des selbst genutzten Stroms und Strom, den du an Mieter lieferst. In der Steuererklärung taucht die Anlage nicht mehr auf.
Steuergrenzen für PV-Anlagen auf Gebäuden, Stand September 2026
Steuer
Grenze
Grundlage
Einkommensteuer
30 kWp je Einheit, 100 kWp je Person
§ 3 Nr. 72 EStG
Umsatzsteuer beim Kauf
0 % bis 30 kWp
§ 12 Abs. 3 UStG
Gewerbesteuer
frei bis 30 kW, wenn nur Solarstrom
§ 3 Nr. 32 GewStG
Der Nullsteuersatz hat eine feste Grenze
Beim Kauf zählt nicht die Zahl der Wohnungen. Bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister berechnet der Installateur keine Mehrwertsteuer, darüber die vollen 19 Prozent. Das Beispiel oben mit 34 kWp ist einkommensteuerfrei, beim Kauf fällt aber Umsatzsteuer an. Wer knapp darüber plant, fährt mit 30 kWp oft günstiger.
Maßgeblich ist immer die Bruttoleistung der Module, wie sie im Marktstammdatenregister steht, nicht die Leistung des Wechselrichters.
Häufige Fragen
Bis wie viel kWp ist eine PV-Anlage steuerfrei?
Nach § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz sind Einnahmen aus PV-Anlagen auf Gebäuden steuerfrei, wenn die Anlage höchstens 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit hat. Alle Anlagen einer Person zusammen dürfen 100 kWp nicht überschreiten.
Wie viel kWp darf eine PV-Anlage auf einem Zweifamilienhaus haben?
Ein Zweifamilienhaus hat zwei Wohneinheiten. Eine PV-Anlage darauf bleibt nach § 3 Nr. 72 EStG bis 60 kWp einkommensteuerfrei. Für den Nullsteuersatz beim Kauf gilt dagegen eine feste Grenze von 30 kWp.
Muss ich für eine PV-Anlage ein Gewerbe anmelden?
Wer ausschließlich Strom aus einer Solaranlage auf einem Gebäude bis 30 Kilowatt erzeugt und verkauft, ist nach § 3 Nr. 32 Gewerbesteuergesetz von der Gewerbesteuer befreit. Ob das Gewerbeamt trotzdem eine Anmeldung sehen will, handhaben Gemeinden unterschiedlich, frag im Zweifel dort nach.
Zahlt man Mehrwertsteuer auf eine PV-Anlage?
Nein, bis 30 kWp gilt für Module, Wechselrichter, Speicher und Montage auf oder bei Wohngebäuden der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz.