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Wie viel Steuern zahle ich auf Zinsen und Dividenden?

Im Januar kommt die Jahressteuerbescheinigung der Bank. Zinsen vom Tagesgeld, zwei kleine Dividenden, eine Ausschüttung vom ETF. Unten eine Zeile „Kapitalertragsteuer“, und daneben ein Betrag, der dich überrascht.

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Ausschüttungen, Vorabpauschale, Gewinne beim Verkauf
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Veranlagung
für die Günstigerprüfung, 0 lässt sie weg
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Steuer auf Kapitalerträge

Rechenweg mit deinen Zahlen

    Voreingestellte Werte: Stand Januar 2026, September 2026. Werte und Quellen

    1.000 Euro frei, danach 26,375 Prozent

    Zinsen, Dividenden und Kursgewinne versteuert die Bank direkt an der Quelle. Sie zieht 25 Prozent Abgeltungsteuer ab und darauf 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 Prozent. Dein übriges Einkommen spielt dafür keine Rolle.

    Steuerfrei bleiben 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr, für Ehepaare 2.000 Euro. Damit die Bank das berücksichtigt, brauchst du einen Freistellungsauftrag. Hast du mehrere Konten, teilst du den Betrag auf. Ohne Auftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro ab, und du holst das Geld erst über die Steuererklärung zurück.

    Abgeltungsteuer und Soli, ohne Kirchensteuer
    Kapitalerträge im JahrSteuer alleinSteuer als Ehepaar
    1.000 €0 €0 €
    2.000 €264 €0 €
    5.000 €1.055 €791 €
    10.000 €2.374 €2.110 €
    20.000 €5.011 €4.748 €

    Kirchensteuer: etwas weniger als gedacht

    Bist du in der Kirche, zieht die Bank auch Kirchensteuer ab. Weil sie selbst die Abgeltungsteuer mindert, rechnet das Gesetz mit einer Formel: Die 25 Prozent sinken etwas, dazu kommen Soli und 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer darauf. Unterm Strich sind es rund 28 Prozent bei 9 Prozent Kirchensteuer.

    ETFs und Fonds: 30 Prozent bleiben frei

    Aktienfonds zahlen schon innerhalb des Fonds Steuern auf Dividenden. Zum Ausgleich bleiben beim Anleger 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent. Aus 100 Euro Ausschüttung eines Aktien-ETFs werden so 70 Euro, auf die Steuer anfällt.

    Thesaurierende ETFs schütten nichts aus. Trotzdem versteuerst du jedes Jahr im Januar eine Vorabpauschale, einen gesetzlich festgelegten Mindestertrag. Beim Verkauf wird sie vom Gewinn abgezogen, du zahlst also nicht doppelt.

    Günstigerprüfung für kleine Einkommen

    Wer wenig verdient, zahlt auf sein Einkommen weniger als 25 Prozent. Dann kannst du in der Steuererklärung beantragen, dass auch die Kapitalerträge mit deinem persönlichen Satz besteuert werden. Das Finanzamt rechnet beide Wege und nimmt den günstigeren.

    Für Alleinstehende lohnt das etwa bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 24.100 Euro. Rentnerinnen, Studenten und Menschen in Elternzeit sollten es prüfen. Liegt das ganze Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, geht bei der Bank auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung, dann zieht sie gar nichts ab.

    Häufige Fragen

    Wie viel Zinsen sind steuerfrei?

    Kapitalerträge bis 1.000 Euro im Jahr bleiben steuerfrei, für zusammen veranlagte Paare bis 2.000 Euro. Damit die Bank keine Steuer abzieht, brauchst du einen Freistellungsauftrag, den du auf mehrere Banken aufteilen kannst.

    Wie hoch ist die Abgeltungsteuer mit Soli und Kirchensteuer?

    Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent, mit Solidaritätszuschlag 26,375 Prozent. Mit Kirchensteuer sind es etwa 27,82 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg und 28 Prozent in den anderen Ländern.

    Wie werden ETFs versteuert?

    Bei Aktien-ETFs und Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Ausschüttungen und Kursgewinne steuerfrei, das ist die Teilfreistellung. Auf den Rest fällt die Abgeltungsteuer an, sobald der Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist. Bei thesaurierenden ETFs kommt jedes Jahr die Vorabpauschale dazu.

    Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?

    Die Günstigerprüfung lohnt sich, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Bei Alleinstehenden ist das bis zu einem zu versteuernden Einkommen von etwa 24.100 Euro der Fall. Du beantragst sie mit der Anlage KAP in der Steuererklärung.