1.000 Euro frei, danach 26,375 Prozent
Zinsen, Dividenden und Kursgewinne versteuert die Bank direkt an der Quelle. Sie zieht 25 Prozent Abgeltungsteuer ab und darauf 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 Prozent. Dein übriges Einkommen spielt dafür keine Rolle.
Steuerfrei bleiben 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr, für Ehepaare 2.000 Euro. Damit die Bank das berücksichtigt, brauchst du einen Freistellungsauftrag. Hast du mehrere Konten, teilst du den Betrag auf. Ohne Auftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro ab, und du holst das Geld erst über die Steuererklärung zurück.
| Kapitalerträge im Jahr | Steuer allein | Steuer als Ehepaar |
|---|---|---|
| 1.000 € | 0 € | 0 € |
| 2.000 € | 264 € | 0 € |
| 5.000 € | 1.055 € | 791 € |
| 10.000 € | 2.374 € | 2.110 € |
| 20.000 € | 5.011 € | 4.748 € |
Kirchensteuer: etwas weniger als gedacht
Bist du in der Kirche, zieht die Bank auch Kirchensteuer ab. Weil sie selbst die Abgeltungsteuer mindert, rechnet das Gesetz mit einer Formel: Die 25 Prozent sinken etwas, dazu kommen Soli und 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer darauf. Unterm Strich sind es rund 28 Prozent bei 9 Prozent Kirchensteuer.
ETFs und Fonds: 30 Prozent bleiben frei
Aktienfonds zahlen schon innerhalb des Fonds Steuern auf Dividenden. Zum Ausgleich bleiben beim Anleger 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent. Aus 100 Euro Ausschüttung eines Aktien-ETFs werden so 70 Euro, auf die Steuer anfällt.
Thesaurierende ETFs schütten nichts aus. Trotzdem versteuerst du jedes Jahr im Januar eine Vorabpauschale, einen gesetzlich festgelegten Mindestertrag. Beim Verkauf wird sie vom Gewinn abgezogen, du zahlst also nicht doppelt.
Günstigerprüfung für kleine Einkommen
Wer wenig verdient, zahlt auf sein Einkommen weniger als 25 Prozent. Dann kannst du in der Steuererklärung beantragen, dass auch die Kapitalerträge mit deinem persönlichen Satz besteuert werden. Das Finanzamt rechnet beide Wege und nimmt den günstigeren.
Für Alleinstehende lohnt das etwa bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 24.100 Euro. Rentnerinnen, Studenten und Menschen in Elternzeit sollten es prüfen. Liegt das ganze Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, geht bei der Bank auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung, dann zieht sie gar nichts ab.