Gebrauchtes aus dem eigenen Haushalt: steuerfrei
Kleidung, Möbel, Bücher, Kinderwagen, Fahrrad, Auto: Das alles sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Ihr Verkauf ist nie steuerpflichtig, egal wie viel du verkaufst und wie schnell nach dem Kauf. Meist bringt er ohnehin weniger, als du bezahlt hast.
Seit 2023 melden Plattformen wie Kleinanzeigen, eBay oder Vinted dem Bundeszentralamt für Steuern, wer im Jahr mindestens 30 Artikel verkauft oder mindestens 2.000 Euro einnimmt. Die Meldung allein löst keine Steuer aus. Sie gibt dem Finanzamt nur die Möglichkeit nachzufragen, ob du gewerblich handelst.
Wertgegenstände, Gold und Krypto: ein Jahr Frist
Anders ist es bei Dingen, die an Wert gewinnen können: Schmuck, Uhren, Kunst, Sammlermünzen, Goldbarren, Bitcoin. Verkaufst du sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn, ist das ein privates Veräußerungsgeschäft. Nach einem Jahr und einem Tag ist der Gewinn steuerfrei.
Innerhalb der Frist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro für alle solchen Gewinne im Jahr zusammen. Bleibst du darunter, fällt nichts an. Erreichst du sie, ist der ganze Gewinn steuerpflichtig, mit deinem persönlichen Steuersatz. Verluste aus solchen Verkäufen darfst du mit Gewinnen desselben Jahres verrechnen.
Immobilien: zehn Jahre
Bei Wohnungen und Grundstücken beträgt die Frist zehn Jahre. Ausnahme: Hast du selbst darin gewohnt, im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor, bleibt der Gewinn steuerfrei. Im ersten und im letzten dieser Jahre genügt ein Teil des Jahres, dazwischen muss die Nutzung ohne Unterbrechung laufen.
Wann aus Ausmisten ein Gewerbe wird
Wer auf Flohmärkten einkauft, um auf Plattformen teurer zu verkaufen, wer neue Ware anbietet oder selbst Genähtes regelmäßig verkauft, handelt gewerblich. Dann zählen alle Gewinne, auch aus Alltagsgegenständen, zum Einkommen. Ab einer bestimmten Größe kommt die Umsatzsteuer dazu, mit der Kleinunternehmerregelung bleibt sie oft außen vor.