Mitnehmen darfst du alles, anmelden musst du ab 10.000 Euro
Eine Obergrenze für Bargeld auf Reisen gibt es in der EU nicht. Ab 10.000 Euro musst du das Geld beim Zoll anmelden, wenn du die EU verlässt oder in die EU einreist. Das gilt pro Person und für alle Währungen zusammen, umgerechnet in Euro. Die Anmeldung machst du schriftlich beim Zoll, bevor du durch die Kontrolle gehst, sie kostet nichts.
Innerhalb der EU, also etwa nach Österreich, Italien oder Polen, gibt es keine Anmeldung. Fragt dich ein Zollbeamter aber nach mitgeführtem Bargeld, musst du Beträge ab 10.000 Euro nennen und erklären, woher sie stammen und wofür sie sind.
Was alles als Bargeld zählt
- Banknoten und Münzen in jeder Währung
- Goldmünzen ab 90 Prozent und Goldbarren ab 99,5 Prozent Goldgehalt
- Reiseschecks, Schecks und Wertpapiere auf den Inhaber
Die Grenze gilt für die Summe. 8.000 Euro in bar und eine Goldmünze für 2.500 Euro sind zusammen 10.500 Euro, also anmeldepflichtig.
Das Zielland zählt auch
Die EU-Regel betrifft nur die Grenze der EU. Bei der Einreise in die Türkei, die Schweiz, die USA oder andere Länder gelten deren eigene Vorschriften. Viele Staaten verlangen ab ähnlichen Summen eine Erklärung, einige deutlich früher. Schau vor der Reise auf der Seite des Auswärtigen Amts für dein Zielland nach.