Der Freibetrag gilt für zehn Jahre, nicht für ein Jahr
Viele glauben, man dürfe jedes Jahr eine bestimmte Summe steuerfrei verschenken. So ist es nicht. Das Finanzamt rechnet alles zusammen, was dieselbe Person dir in zehn Jahren geschenkt hat, und zieht davon einmal den Freibetrag ab. Erst wenn eine Schenkung länger als zehn Jahre zurückliegt, fällt sie aus der Rechnung, und der Freibetrag ist dafür wieder frei.
Die Frist läuft für jede Schenkung einzeln, taggenau. 50.000 Euro im März 2020 und 50.000 Euro im Mai 2024 zählen zusammen. Ab März 2030 zählt nur noch die zweite.
| Beschenkte Person | Steuerklasse | Freibetrag je Schenker | von beiden Eltern |
|---|---|---|---|
| Ehe- oder eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € | 1.000.000 € |
| Kind oder Stiefkind | I | 400.000 € | 800.000 € |
| Enkel | I | 200.000 € | 400.000 € |
| Eltern oder Großeltern | II | 20.000 € | 40.000 € |
| Geschwister, Nichte, Neffe, Schwiegerkind | II | 20.000 € | 40.000 € |
| nicht verwandte Person, auch unverheiratete Partner | III | 20.000 € | 40.000 € |
Zwei Schenker, doppelter Freibetrag
Der Freibetrag hängt am Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem. Mutter und Vater sind zwei Schenker, jedes Kind hat also gegenüber beiden je 400.000 Euro frei. Das klappt nur, wenn das Geld auch beiden gehört, etwa von einem gemeinsamen Konto kommt.
Überweist nur ein Elternteil Geld, das ihm allein gehört, zählt nur sein Freibetrag. Den Umweg über den Ehepartner, der dann weiterschenkt, sieht das Finanzamt als Kettenschenkung und rechnet sie dem ersten Schenker zu, wenn der Ehepartner nicht frei über das Geld entscheiden konnte.
Enkel haben 200.000 Euro gegenüber jedem Großelternteil. Ist der Elternteil, über den sie abstammen, bereits verstorben, steigt der Freibetrag auf 400.000 Euro.
Was ganz ohne Steuer geht
- Übliche Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstag, Hochzeit oder Weihnachten, im Rahmen deines Vermögens
- Unterhalt und Ausbildung: Wer seinem studierenden Kind Miete und Lebenshaltung zahlt, schenkt nicht
- Das selbst bewohnte Familienheim unter Ehegatten, egal wie teuer, ohne Anrechnung auf den Freibetrag
- Hausrat und andere bewegliche Gegenstände bis zu festen Grenzen, wenn der Beschenkte zur Steuerklasse I gehört
Bei Immobilien lohnt sich oft eine Schenkung unter Nießbrauch. Die Eltern behalten das Recht, darin zu wohnen oder die Miete zu kassieren. Das senkt den Wert, der auf den Freibetrag angerechnet wird. Hier gehört ein Notar dazu, bei größeren Werten auch eine Steuerberatung.
Wie hoch die Steuer über dem Freibetrag ist, hängt von Steuerklasse und Betrag ab. Die Sätze stehen bei der Erbschaftsteuer, sie gelten für Schenkungen genauso.