Woher die Drittel-Regel kommt
Die Regel ist alt und schlicht: ein Drittel für das Wohnen, ein Drittel für das Leben, ein Drittel für alles andere. Gemeint ist die Warmmiete, also mit Heizung und Nebenkosten. Strom, Internet und Rundfunkbeitrag kommen extra.
In Großstädten liegt die Wirklichkeit oft darüber. Viele Haushalte zahlen 40 Prozent und mehr. Das geht, solange der Rest reicht. Bei kleinen Einkommen wird es dagegen schon mit einem Drittel eng, weil der feste Rest für Essen und Fahrten nicht mitwächst.
| Netto | 25 % | ein Drittel | 40 % |
|---|---|---|---|
| 1.800 € | 450 € | 600 € | 720 € |
| 2.200 € | 550 € | 733 € | 880 € |
| 2.600 € | 650 € | 867 € | 1.040 € |
| 3.000 € | 750 € | 1.000 € | 1.200 € |
| 3.500 € | 875 € | 1.167 € | 1.400 € |
| 4.000 € | 1.000 € | 1.333 € | 1.600 € |
| 5.000 € | 1.250 € | 1.667 € | 2.000 € |
Was Vermieter prüfen
Viele Vermieter rechnen mit der Kaltmiete und wollen, dass sie nicht mehr als ein Drittel des Nettos ausmacht. Sie fragen nach Gehaltsnachweisen, einer Schufa-Auskunft und manchmal nach einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht.