Steuerklasse II: kaum mehr als ein Fremder
Geschwister stehen sich oft nah, das Erbschaftsteuerrecht sieht das anders. Brüder, Schwestern, Nichten und Neffen haben nur 20.000 Euro Freibetrag, genauso viel wie ein Fremder. Kinder haben 400.000 Euro. Der Unterschied zu Fremden liegt im Satz: 15 statt 30 Prozent auf die ersten 75.000 Euro.
Halbgeschwister zählen wie Geschwister. Stiefgeschwister dagegen sind nicht verwandt und stehen in Klasse III. Dasselbe gilt eine Generation weiter: Großneffen und Großnichten zahlen wie Fremde.
| Erbe | Geschwister, Nichte, Neffe | Großneffe, Stiefgeschwister | Kind |
|---|---|---|---|
| 30.000 € | 1.500 € | 3.000 € | 0 € |
| 50.000 € | 4.500 € | 9.000 € | 0 € |
| 100.000 € | 13.750 € | 24.000 € | 0 € |
| 200.000 € | 36.000 € | 54.000 € | 0 € |
| 400.000 € | 95.000 € | 114.000 € | 0 € |
Was die Steuer senkt
- Hausrat, Auto, Schmuck und Kunst bis zusammen 12.000 Euro sind steuerfrei
- Wer den Verstorbenen unentgeltlich gepflegt hat, bekommt einen Pflegefreibetrag bis 20.000 Euro
- Bestattung, Grabstein und Grabpflege senken das Erbe, pauschal oder mit Belegen
- Schulden des Verstorbenen ziehst du ebenfalls ab
Planen lässt sich mit Schenkungen. Der Freibetrag von 20.000 Euro gilt alle zehn Jahre neu. Wer früh anfängt, bringt so einiges steuerfrei zu Neffe oder Nichte.