Wer wie viel steuerfrei bekommt
Wie viel Steuer anfällt, hängt fast nur davon ab, wie eng ihr verwandt wart. Ehepartner haben 500.000 Euro frei. Kinder haben 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro. Geschwister, Nichten und Neffen kommen nur auf 20.000 Euro, genauso viel wie ein Fremder.
| Wer | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehe- oder eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kind, Stiefkind, Enkel mit verstorbenem Elternteil | I | 400.000 € |
| Enkel | I | 200.000 € |
| Eltern und Großeltern beim Erbe | I | 100.000 € |
| Eltern bei Schenkung, Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder | II | 20.000 € |
| alle anderen, auch unverheiratete Partner | III | 20.000 € |
Die Freibeträge gelten pro Person und pro Erblasser. Zwei Kinder, die von beiden Eltern erben, haben also viermal 400.000 Euro. Beim Erben kommen in Steuerklasse I Hausrat bis 41.000 Euro und ein Versorgungsfreibetrag für Ehepartner und junge Kinder dazu.
Die Steuersätze
Auf den Betrag über dem Freibetrag gilt ein einziger Satz für den ganzen Betrag, kein Stufentarif wie bei der Einkommensteuer. Damit ein Euro mehr nicht zu einem Sprung führt, gibt es den Härteausgleich: Knapp über einer Grenze zahlt man nur die Steuer der Stufe darunter plus einen Teil des Überschusses. Der Rechner berücksichtigt das.
| steuerpflichtiger Erwerb | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| bis 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| bis 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| bis 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| darüber | 30 % | 43 % | 50 % |
Was der Rechner nicht weiß
Eine Wohnung zählt nicht mit dem Preis, den du dir vorstellst, sondern mit dem Wert, den das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ansetzt. Der liegt oft nah am Verkehrswert. Wer das Familienheim selbst bewohnt, kann es steuerfrei erben: Ehepartner ohne Grenze, Kinder bis 200 Quadratmeter, wenn sie zehn Jahre darin wohnen. Für Firmen gelten eigene Verschonungsregeln.
Die Freibeträge sind seit 2009 unverändert. Im Oktober 2026 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Erbschaftsteuer, eine Reform ist in der Diskussion. Wer eine große Schenkung plant, sollte sich vorher beraten lassen und die Entwicklung verfolgen.