Ein Freibetrag für alle Banken
Jeder hat im Jahr 1.000 Euro Kapitalerträge frei, Ehepaare mit gemeinsamer Veranlagung 2.000 Euro. Der Betrag gilt nicht pro Bank, sondern insgesamt. Jede Bank weiß nur, was du ihr freigestellt hast, und zieht ab dem ersten Euro darüber Steuer ab. Deshalb kommt es auf die Verteilung an.
Eine Hausbank ohne Zinsen braucht keinen Freistellungsauftrag. Das Tagesgeld und das Depot brauchen ihn. Beim Depot zählen Ausschüttungen, verkaufte Gewinne und bei thesaurierenden Fonds die Vorabpauschale im Januar.
So gehst du vor
- Für jede Bank die Erträge im Jahr schätzen: Guthaben mal Zins, beim Depot die Ausschüttungen
- jeder Bank diesen Betrag geben, auf zehn Euro aufgerundet
- den Rest der Bank mit den höchsten Erträgen geben, weil Zinsen steigen können
- einmal im Jahr prüfen, im Januar vor der Vorabpauschale
Liegen deine Erträge über dem Pauschbetrag, zahlst du auf den Rest 26,375 Prozent, mit Kirchensteuer etwas mehr. Das lässt sich nicht vermeiden, nur richtig verteilen.
Häufige Fragen
Wie verteile ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken?
Nach den Erträgen, die du bei jeder Bank im Jahr erwartest. Rechne Zinsen und Ausschüttungen grob aus und gib jeder Bank so viel, dass sie abgedeckt sind. Den Rest bekommt die Bank mit den höchsten Erträgen als Puffer. Zusammen dürfen es höchstens 1.000 Euro sein, für Ehepaare 2.000 Euro.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Die Bank zieht vom ersten Euro Ertrag an 26,375 Prozent Abgeltungsteuer und Soli ab. Das Geld ist nicht verloren: Du holst es über die Steuererklärung mit der Anlage KAP zurück, aber erst im Jahr danach.
Kann ich den Freistellungsauftrag im Jahr ändern?
Ja, jederzeit im Online-Banking oder per Formular. Die Bank kann den Betrag aber nicht unter das senken, was sie im laufenden Jahr schon freigestellt hat. Änderungen wirken für künftige Gutschriften.
Brauchen Kinder einen Freistellungsauftrag?
Ja, auch Kinder haben einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro. Die Eltern stellen den Auftrag für das Konto des Kindes. Hat das Kind höhere Erträge und sonst kaum Einkommen, hilft eine NV-Bescheinigung vom Finanzamt.