Der Freibetrag und was darüber liegt
Die Zivilprozessordnung schützt einen Sockel, von dem du leben kannst. Seit dem 1. Juli 2026 sind 1.587,40 € netto im Monat unpfändbar. Zahlst du jemandem Unterhalt, kommen für die erste Person 597,42 € dazu und für die zweite bis fünfte je 332,83 €.
Vom Einkommen über dem Freibetrag darf der Gläubiger nicht alles nehmen. Ohne Unterhaltspflicht bekommt er 70 Prozent, mit einer 50, mit zwei 40 Prozent und so weiter bis 10 Prozent bei fünf Personen. Gerechnet wird mit dem Netto, abgerundet auf volle zehn Euro. Liegt das Netto über 4.866,30 €, ist jeder Euro darüber voll pfändbar.
| Netto im Monat | keine | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen |
|---|---|---|---|---|
| 1.600 € | 8,82 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 1.800 € | 148,82 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 2.000 € | 288,82 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 2.500 € | 638,82 € | 157,59 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 3.000 € | 988,82 € | 407,59 € | 192,94 € | 44,86 € |
| 4.000 € | 1.688,82 € | 907,59 € | 592,94 € | 344,86 € |
Was zum Einkommen zählt und was nicht
Pfändbar sind Lohn, Rente, Arbeitslosengeld und Krankengeld, jeweils netto. Einiges bleibt ganz oder teilweise geschützt: die Hälfte der Überstundenvergütung, Urlaubsgeld im üblichen Rahmen, Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des Monatslohns, höchstens 793,70 €, dazu Aufwandsentschädigungen und Gefahrenzulagen im üblichen Umfang. Kindergeld darf nur für Unterhaltsschulden des Kindes gepfändet werden.
Für Unterhaltsschulden gilt die Tabelle nicht. Pfändet das Kind oder der frühere Ehepartner wegen Unterhalt, legt das Gericht einen niedrigeren Selbstbehalt fest, der sich an der Grundsicherung orientiert.
Pfändung vom Konto: das P-Konto
Wird dein Konto gepfändet, schützt nur ein Pfändungsschutzkonto das Guthaben. Jede Bank muss ein Girokonto auf Antrag innerhalb von vier Geschäftstagen umwandeln. Geschützt sind dann 1.587,40 € im Kalendermonat, mit Bescheinigung von Arbeitgeber, Familienkasse, Jobcenter oder Schuldnerberatung auch mehr, etwa für Kinder und Kindergeld.