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Wie viel Unterhalt muss ich für mein Kind zahlen?

Die Kinderzimmer sind jetzt zwei, eins bei dir, eins am anderen Ende der Stadt. Die Umzugskartons stehen noch im Flur, und schon kommt ein Schreiben vom Jugendamt mit der Bitte um eine Einkommensauskunft. Die Zahl, um die es geht, steht in einer Tabelle aus Düsseldorf.

nach Steuern und Sozialabgaben, Schulden und Altersvorsorge vorher abziehen
€
5 % Pauschale für Fahrt und Beruf abziehen?
bis 21, im Haushalt des anderen Elternteils
Auch Unterhalt an Ehegatten oder weitere Kinder?
Arbeitet der Zahlende?

Unterhalt im Monat

Rechenweg mit deinen Zahlen

    Voreingestellte Werte: Stand Januar 2026. Werte und Quellen

    So liest du die Düsseldorfer Tabelle

    Die Tabelle ist kein Gesetz. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie jedes Jahr heraus, und alle Familiengerichte in Deutschland richten sich danach. Zwei Dinge bestimmen den Betrag: das bereinigte Nettoeinkommen des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, und das Alter des Kindes.

    Bereinigt heißt: vom Netto gehen berufsbedingte Kosten ab, Raten für gemeinsame Schulden und eine angemessene Altersvorsorge. Viele Gerichte ziehen pauschal 5 Prozent für den Beruf ab, mindestens 50 und höchstens 150 Euro. Andere wollen die Kosten einzeln belegt sehen. Vom Bedarf in der Tabelle wird dann das Kindergeld abgezogen, bei Minderjährigen die Hälfte. Was übrig bleibt, ist der Zahlbetrag.

    Zahlbeträge 2026 nach Abzug des Kindergelds
    bereinigtes Netto0 bis 56 bis 1112 bis 17ab 18
    bis 2.100 €356,50 €428,50 €523,50 €439,00 €
    2.101 bis 2.500 €381,50 €456,50 €556,50 €474,00 €
    2.501 bis 2.900 €405,50 €484,50 €589,50 €509,00 €
    2.901 bis 3.300 €429,50 €512,50 €621,50 €544,00 €
    3.301 bis 3.700 €454,50 €540,50 €654,50 €579,00 €
    3.701 bis 4.100 €493,50 €585,50 €706,50 €635,00 €
    4.101 bis 4.500 €531,50 €629,50 €759,50 €691,00 €
    4.501 bis 4.900 €570,50 €674,50 €811,50 €747,00 €
    4.901 bis 5.300 €609,50 €719,50 €863,50 €802,00 €
    5.301 bis 5.700 €648,50 €763,50 €915,50 €858,00 €
    5.701 bis 6.400 €687,50 €808,50 €968,50 €914,00 €
    6.401 bis 7.200 €726,50 €853,50 €1.020,50 €970,00 €
    7.201 bis 8.200 €765,50 €897,50 €1.072,50 €1.026,00 €
    8.201 bis 9.700 €804,50 €942,50 €1.124,50 €1.082,00 €
    9.701 bis 11.200 €842,50 €986,50 €1.176,50 €1.137,00 €

    Die Tabelle rechnet mit zwei Unterhaltsberechtigten. Zahlst du nur für ein Kind, stufen Gerichte meist eine Gruppe höher ein, bei drei und mehr Berechtigten entsprechend tiefer. Der Bedarfskontrollbetrag sorgt dafür, dass zwischen deinem eigenen Rest und dem Unterhalt ein Verhältnis bleibt. Unterschreitet dein Rest ihn, rutschst du eine Gruppe tiefer.

    Selbstbehalt und Mangelfall

    Wer arbeitet, darf gegenüber minderjährigen Kindern 1.450 Euro im Monat für sich behalten, ohne Arbeit 1.200 Euro. Darin stecken 520 Euro Warmmiete. Ist die eigene Miete deutlich höher und nicht unangemessen, kann der Selbstbehalt steigen.

    Reicht das Einkommen nicht für alle Kinder, liegt ein Mangelfall vor. Verteilt wird dann nur, was über dem Selbstbehalt liegt, anteilig für jedes Kind nach seinem Zahlbetrag. Aber Vorsicht: Gegenüber Minderjährigen gilt eine verschärfte Pflicht zu arbeiten. Wer weniger verdient, als er könnte, muss sich ein fiktives Einkommen anrechnen lassen.

    Wenn nichts kommt: Unterhaltsvorschuss

    Zahlt der andere Elternteil nicht, zu wenig oder unregelmäßig, springt das Jugendamt ein. Der Unterhaltsvorschuss ist der Mindestunterhalt minus das volle Kindergeld: 227 Euro bis 5 Jahre, 299 Euro von 6 bis 11 und 394 Euro von 12 bis 17. Ab 12 Jahren gibt es ihn nur, wenn das Kind keine Grundsicherung bezieht oder der betreuende Elternteil mindestens 600 Euro brutto verdient.

    Einen Unterhaltstitel brauchst du dafür nicht. Das Jugendamt holt sich das Geld später beim zahlungspflichtigen Elternteil zurück.

    Volljährige Kinder und Studium

    Ab 18 zählt das volle Kindergeld, und beide Eltern zahlen, jeder nach seinem Einkommen. Wer noch zur Schule geht, bis 21 ist und bei einem Elternteil wohnt, bleibt beim Selbstbehalt den Minderjährigen gleichgestellt. Für Studierende mit eigener Wohnung setzt die Tabelle 990 Euro Bedarf an, darin bis 440 Euro Warmmiete. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Studiengebühren kommen dazu.

    Häufige Fragen

    Wie viel Unterhalt muss man mindestens für ein Kind zahlen?

    Der Mindestunterhalt 2026 beträgt nach Abzug des halben Kindergelds 356,50 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 428,50 Euro von 6 bis 11 und 523,50 Euro von 12 bis 17 Jahren. Weniger ist nur zulässig, wenn der Zahlende sonst unter seinen Selbstbehalt fällt.

    Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt 2026?

    Wer arbeitet, darf gegenüber minderjährigen Kindern 1.450 Euro im Monat für sich behalten, ohne Arbeit 1.200 Euro. Darin sind 520 Euro Warmmiete enthalten. Gegenüber volljährigen Kindern, die nicht mehr zur Schule gehen, sind es 1.750 Euro.

    Wie viel Unterhaltsvorschuss gibt es 2026?

    Der Unterhaltsvorschuss beträgt 2026 227 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro von 6 bis 11 und 394 Euro von 12 bis 17 Jahren. Das Jugendamt zahlt ihn, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, und holt sich das Geld von ihm zurück.

    Wie viel Unterhalt bekommt ein Kind im Studium?

    Studierende mit eigener Wohnung haben nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 in der Regel einen Bedarf von 990 Euro im Monat, davon bis zu 440 Euro Warmmiete. Das volle Kindergeld wird abgezogen, den Rest teilen sich beide Eltern nach ihrem Einkommen.

    Wird das Kindergeld vom Unterhalt abgezogen?

    Ja. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergelds abgezogen, 2026 also 129,50 Euro, weil der andere Elternteil das Kind betreut. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld von 259 Euro angerechnet.