Basiszins plus fünf oder neun Punkte
Den Zinssatz legt § 288 BGB fest. Er hängt am Basiszinssatz der Bundesbank, der zum 1. Januar und 1. Juli neu berechnet wird. Auf diesen Satz kommen bei Privatleuten 5 Prozentpunkte, bei Geschäften ohne Verbraucher 9 Prozentpunkte. Gerechnet wird tageweise auf die offene Summe, Zinsen auf Zinsen gibt es nicht.
| gilt ab | Basiszins | Privatperson | Firma |
|---|---|---|---|
| 1. Januar 2024 | 3,62 % | 8,62 % | 12,62 % |
| 1. Juli 2024 | 3,37 % | 8,37 % | 12,37 % |
| 1. Januar 2025 | 2,27 % | 7,27 % | 11,27 % |
| 1. Juli 2025 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 1. Januar 2026 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 1. Juli 2026 | 1,52 % | 6,52 % | 10,52 % |
Schuldet dir eine Firma Geld, darfst du zusätzlich eine Pauschale von 40 € verlangen. Die Pauschale deckt Mahnkosten ab und wird auf spätere Anwaltskosten angerechnet.
Ab wann die Uhr läuft
Verzug beginnt nicht mit dem Rechnungsdatum. Steht ein festes Datum auf der Rechnung, etwa „zahlbar bis 15. Juli“, ist dein Kunde ab dem 16. Juli im Verzug. Ohne Datum brauchst du eine Mahnung, oder du wartest 30 Tage ab Zugang der Rechnung. Bei Privatleuten gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn die Rechnung ausdrücklich darauf hinweist.
Für verspäteten Lohn gelten eigene Regeln, die findest du bei Lohn zu spät.