Ab 35 zahlt die Kasse alle zwei Jahre
Gesetzlich Versicherte ab 35 können sich alle zwei Jahre auf Hautkrebs untersuchen lassen, beim Hautarzt oder bei einem Hausarzt mit Zusatzschulung. Der Arzt schaut sich die gesamte Haut an, auch Kopfhaut und Zehenzwischenräume. Die Untersuchung mit bloßem Auge zahlt die Kasse, das Auflichtmikroskop nur bei Verdacht.
Viele Krankenkassen zahlen das Screening auch jüngeren Versicherten, oft ab 18 oder 20. Frag bei deiner Kasse nach, bevor du selbst zahlst.
Was du als Selbstzahler zahlst
Ohne Anspruch rechnet die Praxis nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Die vollständige Untersuchung der Haut ist die GOÄ 7, die Auflichtmikroskopie die 750.
| Leistung | GOÄ | Faktor 2,3 |
|---|---|---|
| Ganzkörperuntersuchung der Haut | 7 | 21,45 € |
| Auflichtmikroskopie, je Sitzung | 750 | 16,09 € |
| Beratung | 1 | 10,72 € |
Manche Praxen bieten eine Videodermatoskopie an, bei der sie Muttermale fotografieren und beim nächsten Termin vergleichen. Das kostet deutlich mehr. Frag vorher nach dem Preis.
Wenn ein Muttermal raus muss
Findet der Arzt eine auffällige Stelle, ist alles Weitere Kassenleistung: Entfernen, Gewebeuntersuchung, Nachsorge. Das gilt auch, wenn du das Screening selbst bezahlt hast.