Voller Beitrag, aber mit Freibetrag
Auf die gesetzliche Rente zahlst du die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Bei der Betriebsrente gibt es niemanden, der mitzahlt. Du zahlst den vollen Satz von 17,5 Prozent allein, allerdings erst auf den Teil über 197,75 €. Diesen Freibetrag gibt es seit 2020, er steigt jedes Jahr mit der Bezugsgröße der Sozialversicherung.
| Betriebsrente | Krankenversicherung | Pflegeversicherung | bleibt |
|---|---|---|---|
| 150 € | 0,00 € | 0,00 € | 150,00 € |
| 200 € | 0,39 € | 7,20 € | 192,41 € |
| 300 € | 17,89 € | 10,80 € | 271,31 € |
| 500 € | 52,89 € | 18,00 € | 429,11 € |
| 800 € | 105,39 € | 28,80 € | 665,81 € |
Bei der Pflegeversicherung ist die Grenze kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Bis 197,75 € zahlst du nichts, schon ein Euro darüber macht die ganze Betriebsrente beitragspflichtig. Zwischen knapp unter und knapp über der Grenze liegen deshalb 7,12 € Beitrag im Monat.
Einmalzahlung: zehn Jahre lang Beiträge
Lässt du dir eine Direktversicherung oder Pensionskasse als Kapital auszahlen, verteilt die Krankenkasse den Betrag auf 120 Monate. Aus 60.000 Euro werden so 500 Euro im Monat, auf die du zehn Jahre lang Beiträge zahlst. Das gilt auch, wenn das Geld längst ausgegeben ist. Stirbst du vorher, enden die Beiträge.
Der Freibetrag gilt für alle Betriebsrenten zusammen, nicht für jede einzeln. Wer eine Kapitalzahlung und eine laufende Rente hat, bekommt ihn nur einmal.
Freiwillig versichert: alles zählt
Den Freibetrag gibt es nur in der Krankenversicherung der Rentner, also für Pflichtversicherte. Wer als Rentner freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt auf die ganze Betriebsrente Beiträge, dazu auf Mieteinnahmen und Kapitalerträge. In die Pflichtversicherung kommt, wer in der zweiten Hälfte des Berufslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert war.