Das Elterngeld-Netto ist nicht dein Netto
Die Elterngeldstelle rechnet mit einem eigenen, pauschalen Netto. Vom Brutto zieht sie ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags ab, dann die Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse und pauschal 21 Prozent für die Sozialversicherung. Zusatzbeitrag der Krankenkasse, private Versicherung oder Betriebsrente spielen keine Rolle. Den Höchstsatz von 1.800 Euro erreichst du bei einem Elterngeld-Netto von rund 2.770 Euro.
| Brutto im Monat | Elterngeld-Netto | Basiselterngeld |
|---|---|---|
| 2.000 € | 1.427 € | 928 € |
| 2.500 € | 1.724 € | 1.121 € |
| 3.000 € | 2.013 € | 1.309 € |
| 3.500 € | 2.296 € | 1.493 € |
| 4.000 € | 2.572 € | 1.672 € |
| 4.500 € | 2.842 € | 1.800 € |
In Steuerklasse I brauchst du dafür etwa 4.370 Euro brutto im Monat, in Klasse III reichen etwa 3.800 Euro, in Klasse V sind es etwa 5.360 Euro. Wer mehr verdient, bekommt nicht mehr, das Einkommen über der Grenze fällt einfach weg.
Steuerklasse und Kirchensteuer zählen mit
Maßgeblich ist die Steuerklasse, die in den zwölf Monaten vor der Geburt am längsten galt. Ein Wechsel in Klasse III lohnt sich für den Elternteil, der länger zu Hause bleibt, muss aber früh passieren: spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Kirchensteuer senkt das Elterngeld-Netto um acht oder neun Prozent der Lohnsteuer.
Die Obergrenze beim Einkommen
Ganz ohne Elterngeld bleiben Eltern, deren zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 Euro lag. Das gilt für Paare zusammen. Weil Werbungskosten, Vorsorge und Freibeträge abgehen, liegt das zu versteuernde Einkommen meist deutlich unter dem Brutto. Den Wert findest du im Steuerbescheid.