Die Hälfte des alten Nettos
Wer nach der Geburt in Teilzeit arbeitet, bekommt Elterngeld nur noch auf den Einkommensverlust. Die Elterngeldstelle nimmt die Differenz zwischen dem Netto vorher und dem Netto in Teilzeit und rechnet darauf die Ersatzrate von meist 65 Prozent. Beim ElterngeldPlus gibt es eine Obergrenze: die Hälfte des Basiselterngelds, das du ohne Arbeit bekommen würdest.
Daraus folgt eine einfache Faustregel. Solange dein Teilzeit-Netto nicht mehr als etwa die Hälfte des Nettos vor der Geburt beträgt, bekommst du das volle ElterngeldPlus. Erst darüber wird es weniger.
| Netto vor der Geburt | Teilzeit-Netto ohne Kürzung bis |
|---|---|
| 1.200 € | 600 € |
| 1.600 € | 800 € |
| 2.000 € | 1.000 € |
| 2.400 € | 1.200 € |
| 2.770 € | 1.385 € |
| 3.500 € | 1.385 € |
Über 2.770 Euro Netto vor der Geburt zählt das Einkommen nicht mehr mit, das Basiselterngeld liegt dann bei 1.800 Euro. Die Grenze für den Zuverdienst bleibt deshalb auch bei höheren Gehältern bei rund 1.385 Euro netto.
Welches Netto die Elterngeldstelle ansetzt
Die Elterngeldstelle rechnet nicht mit deinem Netto laut Lohnzettel, sondern mit einem pauschalen Elterngeld-Netto. Steuern zieht sie nach deiner Steuerklasse ab, Sozialabgaben pauschal. Das Ergebnis liegt meist etwas unter dem echten Netto. Für die Faustregel reicht das Netto vom Lohnzettel.
Nach der Geburt schätzt du den Teilzeitlohn beim Antrag. Am Ende weist du ihn nach, und die Stelle rechnet neu. Zu viel gezahltes Elterngeld musst du zurückzahlen.
Höchstens 32 Stunden
Neben dem Elterngeld darfst du im Durchschnitt des Lebensmonats höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Arbeiten beide Eltern gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden, gibt es zusätzlich den Partnerschaftsbonus, zwei bis vier Monate ElterngeldPlus für jeden.